28.04.2016 – Fragen zum Wettbewerbsverfahren "Erlebensraum Lippeaue"

Bei der Lektüre der Vorlage 0770/16 zum Erlebensraum Lippeaue (Teil I) bedauern wir als GRÜNE Ratsfraktion, dass die ökologische Aufwertung der Lippeaue erst 10 Jahre nach dem Aus für den LippeSee in den Fokus der Stadtverwaltung rückt, obwohl die BI Aue statt LippeSee, die Natur- und Umweltschutzverbände aber auch die GRÜNE Ratsfraktion dies bereits mehrfach angeregt bzw. beantragt hat. Dass die Stadtregierung das lange Zeit brachliegende Potential nunmehr erkannt hat, ist dennoch zu begrüßen. 0770-16_Erlebensraum Lippeaue
Der weitaus umfangreichere Teil der Vorlage stellt dagegen engagiert und wortgewaltig die Zukunftsvisionen der Kanalkante in den Vordergrund, der zu einem „Perspektivwechsel“ in Bezug auf das Thema „Hamm und Wasser“ führen sollen. Vergessen wird dabei zwar, dass die Kanalkante schon jetzt intensiv genutzt wird, z.B. von den zahlreichen Sportvereinen, Jogger*innen, Radfahrer*innen, den Naherholungssuchenden oder des Gymnasiums Hammonense. Ob die weitere Privatisierung der Kanalkante hier eine positive Option darstellen kann, bleibt abzuwarten.
In Teil II beschreibt die Verwaltung ausführlich das geplante Wettbewerbsverfahren, das als Vorbereitung „der qualitätvollen Entwicklung der Kanalkante als Grundlage für die Akquise von Betreibern bzw. Trägern neuer Nutzungen sowie für eine zeitnahe Umsetzung eines prämierten Entwurfs“ dienen soll. Sechs Wettbewerbsflächen stehen hierbei im Fokus, allerdings mit unterschiedlichen „Detaillierungsbereichen“. Lediglich zwei Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Hamm. Die direkte Uferzone (Fläche 3) wird langfristig für den Ausbau des Datteln-Hamm-Kanals vorgehalten und kann nur temporär genutzt werden. Fläche 4 bezeichnet den schon aus den LippeSee-Planungen bekannten HammSteg, der die Innenstadt (Marktplatz) mit dem neuen Kanalquartier verbinden soll. Nur die in städtischen Besitz befindlichen Grundstücke (wahrscheinlich im Nordring) sollen hier Teil des Realisierungswettbewerbs werden, für die privaten Grundstücke lediglich Ideen erarbeitet werden. Die Flächen 5 und 6 – das Schleusenquartier – befinden sich ebenfalls noch im Besitz des Bundes, so dass auch hier nur ein Ideenentwurf – ohne Realisierungsanspruch – zu entwickeln ist.
Vor dem Hintergrund dieser doch gravierenden Einschränkungen bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen bis zu Ratssitzung am 10.05.2016:

  1. Was genau meint die Verwaltung mit der Wettbewerbsvorgabe, dass die „Wirtschaftlichkeit zur Umsetzung des Ideenentwurfes zur Achse/Fläche vier (…) unter Berücksichtigung städtebaulicher Aspekte nachzuweisen [ist]“ (0770,16, S. 8)? Bezieht sich der Nachweis der Wirtschaftlichkeit nur auf die städtischen Flächen? Soll sich die Wirtschaftlichkeit durch die Erwirtschaftung eines Gewinns ergeben – z.B. durch den Verkauf von Flächen? [Wenn ja: welchen?] Wie können städtebauliche Aspekte die Wirtschaftlichkeit eines Ideenentwurfs beeinflussen? Welche städtebaulichen Aspekten schweben der Verwaltung vor?
  2. Für die Wettbewerbsideen zu den Teilflächen fünf und sechs besteht laut Verwaltung „kein Realisierungsanspruch“. Bedeutet dies im Umkehrschluss, dass für die prämierten Wettbewerbsergebnisse für die Teilflächen eins, zwei, drei und vier ein solcher Anspruch besteht? Wie kann solch ein Realisierungsanspruch seitens der Stadt verbindlich zugesagt werden, da der Wettbewerb nach eigenen Aussagen der Verwaltung generell nur als Grundlage für die zukünftige Akquise von Investoren und Betreibern dienen kann und soll? Wie kann solch eine Zusage für Fläche 3 und teilweise Fläche 4 getätigt werden, die sich in Privatbesitz bzw. im Besitz des Bundes befinden?
  3. Wird im Rahmen dieses Wettbewerbs auch ein alternativer Standort für die Verlagerung/Zusammenlegung der in Fläche drei noch befindlichen Kanu-Vereine definiert, sofern die Wettbewerbsergebnisse eine andere Nutzung entwickeln?