29.01.2018 – LKW-Verkehre auf Langewanneweg

Durch die Berichterstattung zur „Verkehrssituation Langewanneweg“ im Bereich des Stadtbezirks Mitte haben sich erneut Anwohner aus dem südlichen Teil des Langewannewegs in Berge (Stadtbezirk Rhynern) gemeldet und über eine Belastung durch LKW-Verkehre geklagt. Im letzten Jahr hatten wir schon einmal die Sperrung für LKW-Durchgangsverkehre mit Hinweis auf zunehmende Straßenschäden und enge Verkehrsverhältnisse angeregt (vgl. STN 0937/17).
Die von den Anwohnern geschilderten Zustände im Wohngebiet nördlich der DB-Querung – Überschreitung der Tempo-30-Regelung, Nutzung der Bürgersteige – weisen immer noch auf einen dringenden Handlungs- und Regelungsbedarf hin. Um im Sinne der Bürger*innen zu handeln, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche LKW-Routen werden seitens der Stadt Hamm für die Andienung des Gewerbegebietes „Langewanneweg“ ausgewiesen?
  2. Wurde der LKW-Routenplan seit seiner Einführung verändert? Ist der Langewanneweg immer noch in ganzer Länge als LKW-Route (ohne Einschränkungen) ausgewiesen?
  3. Gibt es Absprachen oder regelmäßige Gespräche hinsichtlich der LKW-Route mit den Gewerbebetrieben (am Langewanneweg bzw. im Gewerbegebiet Gallberger Weg)?
  4. Hält die Verwaltung ein eingeschränktes LKW-Durchfahrtsverbot für LKW > 3,8 t mit dem Zusatz „Anlieger frei“ (inklusive stichprobenartige Kontrollen) für praktikabel, um die Situation im Sinne der Bürger*innen zu verbessern?