29.05.2019 – Versiegelung von Hofflächen in der südlichen Innenstadt

Durch zwei Wohnbauprojekte in der Grün- bzw. in der von-der-Marck-Straße kommt es durch die Anlage von Stellplätzen zu Versiegelungen im Blockinnenbereich. Anwohner fühlen sich von der Entwicklung überrumpelt und schlecht informiert. Die Versiegelung im Blockinnern widerspricht der Intention des städtischen Hof- und Fassadenprogramms der Stadt Hamm zur Aufwertung und Durchgrünung von Hofanlagen. Der Blockinnenbereich liegt im Fördergebiet des Programms.
Es stellen sich folgende Fragen:

  1. Welche Aussagen trifft der für dieses Gebiet gültige Bebauungsplan bzw. das gültige Ortsrecht? Gibt es Festsetzungen zur Gestaltung der nicht bebaubaren Grundstücksflächen?
  2. Wurde die Neugestaltung der Innebereiche von den Bauherren im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens beantragt – und von der Verwaltung genehmigt? Hat die Stadt freiwillige Ausgleichsmaßnahmen angeregt (z.B. Parken unter Bäumen)?
  3. Hat die Stadt Hamm bei dieser Gelegenheit die Bauherren über das Hof- und Fassadenprogramm der Stadt Hamm in Kenntnis gesetzt und auf die finanzielle Förderung hingewiesen?
  4. Dient die Versiegelung des Innenhofs der Schaffung von KFZ-Stellplätzen? Wird analog dort auch eine ausreichende Anzahl von Fahrradabstellanlagen vorgesehen?