Als Kompensationsmaßnahme für die Ahse-Residenz wurden entlang des nördlichen Abschnitts des Radweges (laut Vorlage 0834/16) u.a. zehn Säuleneichen gepflanzt. Leider scheint die Mehrzahl der ohne Baumstützen eingesetzten Eichen nicht angegangen zu sein (siehe Foto).
Drei weitere Säuleneichen südlich der o.g. Reihe sind ebenfalls abgängig.
Wir bitten deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
- Ist der Stadt der Zustand der Säuleneichen bekannt?
- Ist die Stadt Hamm für die Ersatzpflanzung und deren dauerhafte Pflege und Erhalt im westlichen Bereich der Ahse-Residenz verantwortlich?
- Wenn nein: Hat die Stadt Hamm bereits Gespräche mit den Verantwortlichen geführt und die Ersatzpflanzung angemahnt?
- Wenn ja: besteht eine Gewährleistungsfrist für den Ersatz der abgängigen Bäume?
- Wird darauf geachtet, dass die Ersatzpflanzung nach neuestem Stand der Technik (Bodensubstrat, Baumstützen) angelegt wird?
- Wann tauscht die Verwaltung die drei südlich gelegenen Bäume, die nicht angegangen sind, aus? Besteht hier eine Gewährleistungspflicht durch das beauftragte Unternehmen?
- Aus welchen Gründen wurde abweichend zu Vorlage 0834 (Anlage) der Asphaltweg nicht hergestellt, sondern mit einer wassergebundenen Deckschicht ausgeführt?