30.08.2018 – Fehlende Markierungen für Radler*innen an Sandbochumer Straße

Die Markierungsarbeiten im gerade sanierten Teilstück der Sandbochumer Straße sind anscheinend abgeschlossen, wie die angehängten Fotos verdeutlichen. Aus unserer Sicht sind diese Markierungen für Fahrradfahrer ungünstig. Sinnvoller wäre es gewesen, wie im nicht-sanierten Abschnitt der Straße bis zur Dortmunder Straße zu verfahren und beidseitig einen Fahrrad(schutz)streifen aufzutragen.
Foto 1: Blickrichtung Bahnübergang

Man erkennt, dass sowohl auf der linken als auch auf der rechten Seite kein Radfahr-(schutz)streifen ist.
Foto 2: Blickrichtung Sandbochum

Zwar ist auf der rechten, östlichen Seite eine Markierung zu sehen, aber dieser sehr schmale Streifen erfüllt nicht die Funktion eines Radfahrstreifens und ist auch kein Schutzstreifen. Die Funktion des angrenzenden Asphaltflickenteppichs ist nicht erkennbar: ist es ein provisorischer Gehweg oder ein improvisierter Radweg? Auf der westlichen Seite wurden Parkbuchten markiert, die in die Straße hineinragen.
Foto 3: Blickrichtung Sandbochum

Ab Markscheiderweg ist die Markierung missverständlich: der Seitenstreifen lässt etwas mehr Platz bis zur Bankette, ist aber für einen Radfahrstreifen zu schmal. Trotzdem versuchen Radfahrer*innen in dem abmarkierten Bereich zu balancieren, da sie anscheinend davon ausgehen, es handele sich um eine Radspur.
Erklärtes Ziel der Landesregierung NRW ist es, Radwege an Landesstraßen zu fördern. Die Anlage eines separaten Radweges wurde nicht umgesetzt, so dass hilfsweise eine adäquate Markierung (Radfahr(schutz)streifen) sinnvoll gewesen wäre, gerade auch vor dem Hintergrund, dass der südliche Abschnitt der Sandbochumer Straße Teil von städtischen Radwanderwegen (Rundstrecken) ist und auch als Zubringer zum Selbachpark dient.
Wir bitten deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wer ist für die Markierung zuständig/verantwortlich?
  2. War die Verwaltung oder Interessenvertreter der Radfahrer (z.B. ADFC) an den Planungen beteiligt? Wenn nein: warum nicht?
  3. Warum wurden nicht beidseitig Fahrrad(schutz)streifen abmarkiert, wie im nicht-sanierten nördlichen Teilstück der Sandbochumer Straße seit Jahren erfolgreich praktiziert?
  4. Wenn Radfahrer*innen die Fahrbahn mitbenutzen sollen/müssen, ist es schwer verständlich, wieso die westliche Fahrbahn im Bereich der Parkbuchten (siehe Foto 2) durch das Hereinragen der Buchten in die Fahrbahn eingeengt wird und die Radfahrer*innen entsprechend ausweichen müssen. (Wie auf dem Foto auch gut zu erkennen ist, halten sich die PKW-Halter auch nicht an die vorgegebene Parkbuchtenmarkierung, sondern parken auf dem Gehweg!) Welche Gründe haben zur Anlage der Parkbuchten in der jetzigen Form geführt? Wird auf die Einengung der Fahrbahn hingewiesen? Ist das Befahren des „Gehwegs“ durch Radfahrer*innen – zwischen Grundstücksgrenze und Parkbucht – (wie zu beobachten ist) zulässig?
  5. Besteht die Möglichkeit, die fehlenden Markierungen nachzubessern und gerade im nördlichen Teilstück bis zum DB-Übergang (als Teil der Radwanderrundstrecken/ Zubringer Selbachpark) zumindest einen Schutzstreifen für Radfahrer abzumarkieren?

STN_1441-18_Fahrbahnmarkierugen Sandbochumer Straße