Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Kann die Verwaltung ausführen, in welchen Positionen die Schulpauschale buchhalterisch reduziert worden ist, sprich in welchen Bereichen die Verwaltung bei den Schulen Einsparungspotenziale vermutet und diese entsprechend reduziert hat?
- Kann die Verwaltung mitteilen, in welchen Haushaltspositionen zu welchen Anteilen das Schulbudget der Hammer Schulen zu finden ist?
- Kann die Verwaltung mitteilen, ob und wann die Schulleitungen bereits über die Kürzung des jeweiligen Budgets in Kenntnis gesetzt worden sind?
- Hat die Verwaltung alternative Deckungs- bzw. Finanzierungsvorschläge mit den Schulleitungen besprochen, um die fehlenden Budgetmittel an den Schulen ausgleichen zu können: sollen die Fördervereine stärker in die Pflicht genommen werden oder die Eltern und Schüler*innen bzw. die Lehrer*innen, um durch „freiwillige“ Spenden bzw. Aufwendungen das städtische Defizit auszugleichen?
- Sieht die Verwaltung die Gefahr, dass sich die Reduzierung der schuleigenen Mittel negativ auf die Umsetzung des städtischen Konzepts „Kein Kind zurücklassen“ auswirkt? 6. Sollen die eingesparten Mittel für die Haushaltskonsolidierung verwendet oder für andere Ausgaben im Teilplan Bildung und Sport genutzt werden?
