28.09.2016 – Stadt rüstet mit Werbeanlagen auf

Vorlage 0475/15N wurde im Hauptausschuss am 22.06.2015 einstimmig beschlossen. Darin wurde angekündigt, dass mit Durchführung des Ausschreibungsverfahrens für „moderne“ Werbeanlagen die städtische  Sondernutzungssatzung (Änderung des Befreiungstatbestandes) geändert werden soll, um zusätzliche Einnahmen generieren zu können. Auf der Homepage der Stadt Hamm ist aktuell allerdings nur die Sondernutzungssatzung mit Stand 23.03.2010 erfasst.

  1. Wurde die Änderung der Sondernutzungssatzung bereits erarbeitet, bzw. beschlossen? Wenn ja: wann ist mit der Aktualisierung der Homepage (Ortsrecht) zu rechnen?

Wenn nein: wann ist mit der entsprechenden Vorlage zu rechnen?

  1. Wurden bzw. werden die Betroffenen Privateigentümer vorab/rechtzeitig informiert? Wenn nein: in welcher Weise ist eine Ansprache geplant?

Des Weiteren hat der Hauptausschuss beschlossen, dass für die neuen City Star Werbeplakate 67 alte städtische Werbestandorte abgebaut werden sollen.

  1. Sind die 67 alten Werbestandorte mittlerweile abgebaut worden? Wenn nein: warum nicht? Welche Standorte sind dies? Wie sieht der konkrete Zeitplan für den Abbau aus?
  2. Wer kommt für die Herstellung des Umfeldes nach dem Abbau auf?

Mit dem o.g. Beschluss sind in einem 2. Los auch 150 DINA 1 große Plakatschilder für Lichtmasten ausgelobt worden. Nach einem Bericht im WESTFÄLISCHEN ANZEIGER vom 24.09.2016 will die Verwaltung hierzu eine Vorlage zur nächsten Sitzungsrunde erstellen.

  1. Kann die Verwaltung die Standorte für diese „Hinweiswerbung an Lichtmasten als Leitsystem für den Einzelhandel in sogenannten B-Lagen“ benennen?
  2. Wie definiert die Verwaltung „sogenannte B-Lagen für den Einzelhandel“?
  3. Wie stellt die Verwaltung eine den selbstgesteckten Zielen konforme Nutzung dieser Plakatschilder sicher? Gibt es eine verbindliche Liste von Einzelhändlern in sogenannten B-Lagen?
  4. Werden nunmehr illegale Hinweisschilder an Laternenmasten konsequent und gebührenpflichtig geahndet? Wie will die Verwaltung die illegale Nutzung von Lichtmasten kontrollieren? (Beispiel: seit Eröffnung eines Fitnessstudios in der Hafenstraße „zieren“ seit Jahren illegal aufgeklebte Firmenlogos mit Richtungsanzeigen die Lichtmasten an den Haupteinfallstraßen wie Dortmunder Straße, Herringer Weg, Radbodstraße etc., ohne dass die Verwaltung trotz mehrfacher Hinweise tätig geworden ist und die Entfernung kostenpflichtig durchgesetzt hätte! Gleiches gilt für einen Imbiss an der Dortmunder Straße!)

Generell:

  1. Kann die Verwaltung erläutern, wieso im WA-Bericht der Rat als Beschlussorgan und zudem ein abweichendes Datum der Beschlussfassung genannt wurde? Sind die Angaben im Ratsinformationssystem oder die Aussagen im WA vom 24.09.2016 zutreffend?

stn_0766-16_gewerbehinweisanlagen-sondernutzungssatzung-lichtmastenplakate