Schutz der Menschenwürde und Integration: Koalition unterstützt Antrag zur Ablehnung der Bezahlkarte für Geflüchtete in Hamm

Schutz der Menschenwürde und Integration: GRÜNE/VOLT und die „AMPEL+“- Koalition unterstützen Antrag zur Ablehnung der Bezahlkarte für Geflüchtete in Hamm

Hamm, 10. Dezember 2025

Die Fraktion GRÜNE-VOLT begrüßt den Antrag der Ratsfraktion Pro Hamm / BSW, die Einführung der sogenannten Bezahlkarte für Geflüchtete in Hamm abzulehnen und stimmte diesem bei der gestrigen Ratssitzung zu.

Die Fraktion GRÜNE/VOLT ist der festen Überzeugung, dass eine Bezahlkarte für Geflüchtete keine Lösung für die Herausforderungen in der Integration darstellt. Sie schränkt die persönliche Freiheit der Betroffenen ein, führt zu Diskriminierung und könnte die soziale Ausgrenzung verschärfen.

„Statt Integration zu fördern, soll mit der Bezahlkarte ein Sonderstatus für Geflüchtete eingeführt werden, der den gesellschaftlichen Zusammenhalt schwächt“, so Lisa Nowak, Co-Fraktionsvorsitzende im Stadtrat. Sie fügt hinzu: „Auch wenn die Landeseinrichtungen dies bereits vollziehen: Wir als Kommune müssen da nicht mitgehen“.

„Die Bezahlkarte ist nicht nur eine bürokratische Hürde, sie sendet auch das falsche Signal. In einer Zeit, in der wir als Gesellschaft auf Integration, Wertschätzung und Teilhabe setzen müssen, darf es keine zusätzliche Sonderbehandlung für Geflüchtete geben“ erklärt Matthis Arndt, Co-Fraktionsvorsitzender.

Im Sinne der „Koalition der Einladung“ verfolgt die AMPEL + – Koalition das Ziel, gute und zielführende Anträge von der demokratischen Opposition zu unterstützen, wenn diese dem Wohle der Stadt Hamm und ihrer Bürgerinnen und Bürger dienen. Der Antrag zur Ablehnung der Bezahlkarte ist ein gutes Beispiel dafür, wie durch den Dialog zwischen den demokratischen Parteien konstruktive und integrationsfördernde Lösungen gefunden werden können.

Mischa Kuchinke, Ratsherr von VOLT, ergänzt: „Wir stehen für eine weltoffene Stadt Hamm und eine Gesellschaft, die allen Menschen gleiche Chancen bietet – unabhängig von Herkunft oder Status. Die sogenannte Opt-Out-Regelung bietet die rechtlichen Möglichkeiten diese Bezahlkarte hier nicht einzuführen.“