Die SARS-CoV-2 Pandemie stellt insbesondere ambulante Pflegedienste durch Mehrausgaben und Einnahmeausfälle vor ungeahnte finanzielle Herausforderungen. Zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Infrastruktur sind Bund, Land und Kommunen gehalten, wirtschaftliche Entlastungen zu schaffen. Das COVID 19 Krankenhausentlastungsgesetz schafft die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Entlastung von ambulanten Pflegediensten auf der Bundesebene. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat...Read More