Sofortige Auszahlung der Investitionskostenpauschale für ambulante Pflegedienste angeregt

Die SARS-CoV-2 Pandemie stellt insbesondere ambulante Pflegedienste durch Mehrausgaben und Einnahmeausfälle vor ungeahnte finanzielle Herausforderungen.

Zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Infrastruktur sind Bund, Land und Kommunen gehalten, wirtschaftliche Entlastungen zu schaffen. Das COVID 19 Krankenhausentlastungsgesetz schafft die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Entlastung von ambulanten Pflegediensten auf der Bundesebene.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat nun allen Kommunen den Hinweis gegeben, das die jeweils zum 01. Juli fällige Investitionskostenpauschale im Sinne des §25 Abs. 2 und des §8a SGB XI an die Einrichtungsträger der ambulanten Pflegedienstes aufgrund der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Situation vorzeitig ausgezahlt werden kann.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  wir – Fraktion und Kreisverband der GRÜNEN –  möchten Sie bitten,  die vom Ministerium eröffneten Möglichkeiten zu nutzen. Selbstverständlich sind die GRÜNEN in Hamm gerne bereit, falls ein politischer Beschluss herbeigeführt werden muss, diesen im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung sofort mitzutragen.