02.02.2016 – Fällung von geschützten Bäumen entlang der Straße "Caldenhof"

Im Bebauungsplan 03.015 – Caldenhof – wurde für die zahlreichen Alt-Bäume entlang der Straße Caldenhof zwischen Caldenhofer Weg und Professor-Haindorf-Straße eine Pflanzbindung nach § 9 (1), 25 b festgesetzt und somit eine Erhaltungspflicht der Bäume (sowohl im öffentlichen als auch privaten Flächen) festgeschrieben. Nun fällt auf, dass es immer größere Lücken in der festgesetzten und geschützten Allee gibt. Die festgesetzten Bäume entlang des Grundstücks Caldenhof 13 sind z.B. gänzlich entfernt worden. Wir bitten deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist der Verwaltung bekannt, dass die Bäume entlang der Straße Caldenhof (zwischen Caldenhofer Weg und Professor-Haindorf-Straße) laut BP 03.015 geschützt sind?
  2. Aus welchen Gründen wurden die Bäume (v.a. auf der Südseite der Straße Caldenhof (im o.g. Abschnitt) entfernt? Wer hat die Fällung (z.B. entlang des Grundstücks Caldenhof 13) veranlasst, durchgeführt und die Kosten hierfür getragen (sowohl für die Fällungen auf öffentlichen als auch auf privaten Flächen)? Wann wurden die Fällungen durchgeführt?
  3. Wann wird die vorgeschriebene Ersatzpflanzung der Bäume an gleicher Stelle erfolgen? Welche Baumarten sollen gepflanzt werden? Wer trägt hierfür die Kosten?

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