02.02.2016 – Gehölz"pflege" Birkenallee wirkt wie radikaler Rückschnitt

Entlang der Birkenallee sind umfangreiche Gehölzpflegearbeiten durchgeführt worden u.a. sind Bäume gefällt und Sträucher „auf den Stock“ gesetzt worden. Der Gehölzschnitt liegt zur Abholung entlang der Böschungen bereit und belegt den massiven Umfang des Rückschnitts – am Rande eines Landschafts- bzw. Naturschutzgebietes. Dadurch werden – zumindest zeitweise – die Lebensräume diverser Tier- und Vogelarten zerstört bzw. beeinträchtigt.
Mit den „Hinweisen für die Gehölzpflege an Bundesfern- und Landesstraßen in NRW – 2013“ hat die Landesregierung eine entsprechende Anleitung vorgelegt. (vgl. https://www.mbwsv.nrw.de/verkehr/_pdf_container/richtlinien_zur_gehoelzpflege.pdf).
Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Handelt es sich bei den straßenbegleitenden Gehölzbeständen an der Birkenallee (von Caldenhofer Weg bis Kommunalfriedhof) um sog. Altbestände im Sinne des o.g. Erlasses?
  2. Soll hier durch gezieltes auf den Stock setzen verbunden mit der Förderung von Einzelbäumen der angestrebte mehrschichtige und dichte Aufbau der Pflanzung erreicht werden?
  3. Erfolgte rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn das Markieren der verbleibenden („positives Auszeichnen“) oder zu entnehmenden Gehölze („negatives Auszeichnen“), da nur so eine optimale Pflege des Gehölzbestandes laut Erlass möglich ist?
  4. Ist die Untere Landschaftsbehörde rechtzeitig über die Pflegearbeiten in Kenntnis gesetzt worden, um Verstöße gegen natur- und artenschutzrechtliche Vorschriften zu vermeiden?
  5. Sind weitere Eingriffe/Pflegearbeiten nordöstlich der Birkenallee im Bereich des „Wäldchens“ (südlich des Sportplatzes – nördlich des Friedhofes) geplant, da sich hier mittlerweile ein hochwertiges Biotop entwickelt hat?
  6. „Die rechtzeitige Information von unmittelbaren Anliegern, betroffenen Gemeinden und der Öffentlichkeit im Vorfeld von Gehölzpflegearbeiten ist entscheidend für deren Akzeptanz. Daher hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW vor Beginn der Gehölzpflegemaßnahmen in Presseinformationen auf die geplanten Arbeiten und die fachlichen Gründe dafür hinzuweisen.“ (S. 12) Wurde diese Vorgabe des Erlasses auch für den Bereich Birkenallee umgesetzt?

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