05.07.2017 – Beachvolleyballanlage in Herringen

Die Verwaltung möge prüfen, ob und mit welchen Mitteln eine Beach-Sportanlage im Raum Herringen erstellt werden kann, z.B. auf dem Nachbargrundstück zur DLRG am Kanal, Zum Wassersportzentrum. Für die Realisierung wird die Bereitstellung eines angrenzenden Grundstückabschnitts, die Erstellung von zwei Beach-Sportfeldern sowie eine überdachte Umkleide- (Pavillon) und Sichtgeschützte Duschmöglichkeit für erforderlich gehalten.
Begründung:
Der Bedarf einer Beach-Breitensportanlage im Raum Herringen wird gesehen. Anders als im Antrag ProHamm 0562/17 im Lippepark gefordert, kann eine solche Anlage nur im Zusammenhang mit einem betreuenden Verein mit Zugangskontrolle und Aufsicht und auch mit entsprechenden Umkleide- und Sanitärräumen nachhaltig betrieben werden. Die DLRG Ortsgruppe Hamm Nordwest trug sich schon bei der Errichtung ihres Wasserrettungs- und Ausbildungszentrums mit dem Gedanken ein Beachvolleyballanlage auf ihrem Grundstück einzurichten, was letztlich am Zuschnitt des Grundstücks scheiterte. Die Ortsgruppe ist aber grundsätzlich am Beachsport interessiert und sieht in der Betreuung einer entsprechenden Breitensportanlage eine sinnvolle Erweiterung ihres Vereinsspektrums und Vervollständigung des Wassersportzentrums an dieser Stelle (eine Kooperation mit anderen Vereinen, auch Reha-Sportvereinen wird angestrebt).