06.07.2016 – Beteiligungsrechte eingeschränkt

Es ist mal wieder das altbekannte Spiel: die parlamentarische Sitzungsrunde ist gerade vorbei. Die Verwaltung kommt aus der Deckung geschossen und präsentiert im letzten Augenblick im Rat eine (Tisch-)Vorlage zur Wiederaufnahme der Variante IV des Städtebaulichen Rahmenplans „Perspektive Innenstadt 2030“. Hintergrund: die Stadt will ihre Option auf das Vorkaufsrecht des alten Quelle-Gebäudes in der Weststraße wahren.
Siegbert Künzel, Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr sowie Bezirksvertreter in Hamm-Mitte ist „not amused“ über diesen Ablauf. Der Bericht im WESTFÄLISCHEN ANZEIGER über den Kaufvertrag zwischen Hauseigentümer und potentiellen Interessenten erschien am 24.06.2016. Die Verwaltung hätte also problemlos im ASEV und der BV Mitte am 28.06. bzw. 30.06.2016 zumindest mündlich über die städtischen Überlegungen und Planungen informieren können. „Auch da gibt es einen nicht-öffentlichen Teil der Sitzung und es wäre nicht das erste Mal, dass die Verwaltung dort aktuelle Entwicklungen vorstellt“, so der GRÜNE Politiker.
Eine Ratsvorlage, die auf die vorgeschriebene Beratungsfolge laut Geschäftsordnung des Rates – nämlich die Anhörung von ASEV und BV-Mitte – verzichtet, ist ein Affront gegenüber den Mitgliedern beider Gremien und die erneute Aushöhlung parlamentarischer Rechte.