06.12.2018 – Hartz-IV Mietobergrenze erhöhen

Nach der teils kontroversen Diskussion um Kinder-, oder besser Elternarmut während der Haushaltsberatung im Hauptausschuss – mit dem deutlichen Hinweis, es handele sich um eine Querschnittsaufgabe – möchten wir noch einmal den Blick wenden auf die Wohnungsfrage. Nicht nur in den Ballungsräumen, sondern auch in unserer beschaulichen Heimatstadt Hamm, birgt diese Frage sozialen Sprengstoff.
Zu begrüßen ist zwar, dass neue Mietwohnungen gebaut bzw. saniert werden – auch von der HGB – allerdings ist es äußerst problematisch, dass nach Bau oder Sanierung der Mietpreis deutlich über der Hartz-IV-Mietobergrenze von 4,70 €/m² liegt. Wir sind der Meinung, dass auch Hartz-IV-Empfänger*innen die Chance haben sollten, in neuen oder sanierten Wohnungen (z.B. der HGB) zu wohnen. Um eine Durchmischung der Sozialräume zu fördern und einer Ghettobildung entgegenzuwirken, beantragen wir:
Die Mietobergrenze wird von 4,70 €/m² auf 6,50 €/m² erhöht.
Parallel zum Antrag 0909/18 – Mietobergrenze – an den Rat wurde auch die Anfrage 0922/18 zum gleichen Thema verfasst.
Die GRÜNE Ratsfraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Wohnungen der HGB wurden in 2017 und 2018 neu gebaut oder renoviert?
  2. Wie viele der Wohnungen liegen nach der Renovierung im Bereich der KJC-Mietobergrenze von 4,70 €?
  3. Wie viele der neu erstellten Wohnungen liegen in dem vom KJC als Obergrenze definierten 4,70€/qm?