07.04.2016 – Für ein bürgernahes, ökologisch orientiertes Wertstoffgesetz

GRÜNE schlagen Alarm
Geplantes Bundes-Wertstoffgesetz benachteiligt Kommunen
„Seit Jahren wird über ein Wertstoffgesetz diskutiert, das die Verpackungsverordnung ablösen und eine bessere Abfallverwertung gewährleisten soll. Ziel ist es, zusätzlich zur Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen auch sonstige Haushaltsabfälle aus Kunststoffen oder Metallen wie etwa Kinderspielzeug, Bratpfannen oder Küchengeräte zu erfassen und zu verwerten.
Das Bundesumweltministerium hat im Oktober 2015 einen ersten Arbeitsentwurf zum Wertstoffgesetz vorgelegt. Dieser stößt durchgängig auf große Kritik. Hauptkritikpunkt der kommunalen Spitzenverbände an dem Arbeitsentwurf ist, dass für die Wertstoffsammlung keine kommunale Organisationsverantwortung vorgesehen wird. Für ein gemeinwohlorientiertes und bürgerfreundliches Wertstoffgesetz bedarf es jedoch einer klar definierten kommunalen Steuerungsverantwortung. Für die Bürger ist die Kommune der einzig verlässliche Ansprechpartner. Die vom Bund beabsichtigte Erweiterung der Verantwortung der dualen Systeme für die Abfallerfassung und -verwertung würde hingegen den Einstieg in die Privatisierung der Hausmüllentsorgung bedeuten und letztendlich die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger steigen lassen.“
Quelle: https://www.staedtetag-nrw.de/stnrw/inter/presse/mitteilungen/076684/index.html
Die GRÜNEN in Hamm fordern Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann deshalb auf, sich umgehend an die heimischen Bundestagsabgeordneten zu wenden, um eine Ausgestaltung des neuen Wertstoffgesetzes entsprechend der Entschließung des Bundesrates vom 29.01.2016 zu unterstützen. „OB Hunsteger-Petermann als Vorsitzender des Städtetages NRW ist hier  besonders in der Pflicht und sollte Vorbild sein!“, fordert Volker Burgard, Vorsitzender des Umweltausschusses und GRÜNER Parteivorsitzender.
Denn bisher sieht es leider ganz danach aus, als wenn die GROKO in Berlin wieder einmal einer privatwirtschaftlichen Lösung zuneigt und damit die Kommunen das Nachsehen haben werden.
Die Entschließung des Bundesrates wird im Übrigen auch von den kommunalen Spitzenverbände unterstützt wird.
Wichtig ist den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, dass die Verantwortung für die Wertstofferfassung auf die Kommunen übertragen wird. Hierdurch können die Kommunen diese Aufgabe im Sinne der Bürgerschaft optimal steuern. Davon unbenommen bleibt die Sortierung und Verwertung der Wertstoffe, die z.B. durch die private Entsorgungswirtschaft durchgeführt werden kann.