07.09.2018 – Soziale Wohnraumquote nur ein Lippenbekenntnis?

Karsten Weymann nimmt zum angekündigten Antrag von SPD und CDU, bei Neubauten eine verbindliche Quote von mindestens 35 % für öffentlich geförderte Mietwohnungen vorzuschreiben:
Entscheidender Kritikpunkt ist, dass diese Quote erst „künftig“ angewandt werden soll – die GROKO also immer noch nicht selber aktiv werde, um Sozialwohnungen zu bauen. Über die HGB hätte der Konzern Stadt viel schneller die Möglichkeit, den Mangel zu beseitigen statt „künftig“ auf die Einsicht von Investoren zu hoffen. Auch die SEG könnte hier in die Pflicht genommen werden, ihre strategische Ausrichtung zu überdenken: nicht nur Gammelhäuser aufzukaufen, sie abzureißen und dann durch Investoren bebauen zu lassen. Zum anderen soll es eine stadtweite Quote sein, so dass sich Investoren wieder mal die Rosinen herauspicken können: bei guten Lagen Eigenheime pur, in schlechten Lagen sozialer Wohnungsbau pur. Das ist aber keine Durchmischung, wie sie Justus Moor bejubelt!
Man darf natürlich auch gespannt sein, ob die Verwaltung ihre Meinung gegenüber ihrer Stellungnahme zu einem ähnlichen Antrag im Rat vom Mai 2018 grundlegend geändert hat. Dort führte sie nämlich aus, dass „aus Sicht der Verwaltung ein derartiges Instrument derzeit nicht notwendig“ sei. Es bestehe zudem die Gefahr, dass die Umsetzung wichtiger Wohnungsbauprojekte verhindert werde, wenn die Fördertöpfe des Landes ausgeschöpft seien. (vgl. STN 1278/18) Die Verwaltungsmeinung wurde einstimmig bestätigt – woher kommt jetzt der GROKO-Sinneswandel?