08.10.2019 – Baumerhalt im Isenbecker Hof als neues Ziel definieren

Mit Ausrufung des Klimanotstandes im Juni 2019 sollte auch die zuvor im Mai beschlossene Sanierung und geplante Abholzung von 100 Bäumen im Isenbecker Hof noch einmal auf den Prüfstand.
Mit dem Klimanotstand hat der Rat u.a. beschlossen, dass die Kommune die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betroffenen Entscheidungen berücksichtigen wird und wenn immer möglich jene Entscheidungen prioritär behandeln, welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen.
Die Aufgabenstellung für den externen Planer und Gutachter für diese Maßnahme sollte entsprechend geändert werden: keine flächenhafte Fällung von gesunden Bäumen, sondern eine Einzelfallprüfung jeden Baumstandortes mit dem Ziel des Erhalts vitaler, 35 Jahre alter Bäume. Denn bis die als Ersatz gepflanzten Bäume die gleiche Klimawirkung erzielen, dürfte es wiederum mehrere Jahrzehnte dauern – Zeit, die wir angesichts des Ziels der CO2-Reduzierung nicht haben werden.
Auch sollten die betroffenen Anwohner über die Maßnahme in Kenntnis gesetzt werden. Bei einer Aktion des Klimabündnisses Hamm Anfang Oktober zeigten sich viele Bewohner des Viertels in Unkenntnis und erstaunt über das Vorhaben.
Hochgedrückte Bordsteine sind bei weitem nicht die „Stolperfallen“, als die sie in der Begründung der Verwaltung dargestellt wurden. Vielmehr sind Verdrückungen im Betonsteinpflaster durch schwere PKWs und LKWs das größere Problem. Durch eine behutsame Sanierung können zudem Mittel freigesetzt werden, die für andere, dringende Aufgaben Verwendung finden könnten. (z.B. Maßnahmen, um die Stadt Fit für den Klimawandel zu machen).
Deswegen beantragen Bündnis 90/Die Grünen in Herringen:

  1. Das externe Planungsbüro wird beauftragt, bei jedem Baumstandorten eine Einzelfallprüfung durchzuführen, mit dem Ziel, vitale Bäume zu erhalten.
  2. Für jeden dennoch zu fällenden Baum wird ein heimischer (Groß-)Baum als Ersatz gepflanzt.
  3. Verdrückungen im Betonpflaster (im Bereich der Fahrbahnen) werden vorrangig saniert.
  4. Anwohner werden umfangreich über das geplante Vorhaben informiert.
  5. Die frühzeitige Beteiligung der politischen Gremien bleibt – wie bisher – Gegenstand des Beschlusses.