„Mit dieser Antwort der Verwaltung fällt es schwer, sich als Politiker im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr ein objektives Bild von den Vorgängen des Hochwassers am Westberger Weg 2014 und den danach eingeleiteten Maßnahmen der Stadt Hamm zu machen“, zeigt sich Ausschussmitglied Siegbert Künzel enttäuscht über die harrsche Stellungnahme der Verwaltung.
Die konkreten Fragen wurden ignoriert. Stattdessen formuliert die Verwaltung: „Inhaltlich führen diese Fragestellungen, Mutmaßungen und Spekulationen in den für die Verwaltung entscheidungsrelevanten Sachverhalten zu keinen neuen Erkenntnissen, so dass eine Fortführung der Diskussion mit diesen Fragestellungen nicht mehr zielführend erscheint.“ (stn_0704-16_zukuenftiges-hochwassermanagement-westberger-weg , S. 3)
Künzel verwahrt sich gegen den Vorwurf der Verwaltung, die BI „Die Westberger“ ziele mit ihrer Initiative auf einen „absoluten Schutz vor den Auswirkungen von Starkregenereignissen“ ab. „Es ist aber legitim zu fragen und zu fordern, ob die wasserwirtschaftlichen Anlagen überprüft und notfalls optimiert wurden bzw. werden“, stellt Künzel fest, gerade mit Blick auf das Abwasserbeseitigungskonzept 2017 – dem Arbeitsplan für Verwaltung und Lippeverband für die nächsten fünf Jahre – das noch 2016 zum Beschluss ansteht.
Er erinnert zudem an den Vertrag zwischen Anliegern und Stadt aus dem Jahr 2000, der klar regelt, dass über den Notfallschieber Regenwasser im Notfall in die Kanalisation abgeschlagen werden soll. Dass ein Notfallschieber und ein Notfallplan nur für alle „normalen“ Regenereignisse gelten sollen, nicht aber für ein Starkregen-Jahrhundertereignis ist aus Sicht des GRÜNEN schwer nachvollziehbar.
Fakt ist allerdings, dass die Verwaltung es versäumt, die von ihr unterstellten „Spekulationen und Mutmaßungen“ der BI „Die Westberger“ durch die Beantwortung der GRÜNEN Fragen zu entkräften.