11.11.2016 – GRÜNER Antrag wird berücksichtigt – ABER…

Die erste Hürde des GRÜNEN Antrages zur Stärkung der Quartiersachse Sedanstraße durch die Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Friedrich-, Bismarck- und Sedanstraße scheint genommen. Die Verwaltung will die GRÜNE Anregung bei der weiteren Bearbeitung der im Städtebaulichen Rahmenplan Innenstadt für die südliche Innenstadt beschriebenen Maßnahmen berücksichtigen. Die GRÜNEN haben eine Umgestaltung des o.g. Kreuzungsbereichs bei der Sanierung der baufälligen Straßen angeregt. Denn obwohl sich alle Straßen in einer Tempo-30-Zone befinden, ist der Knotenpunkt autoorientiert gestaltet und bevorrechtigt die Ost-West-Achse mit Friedrich- und Bismarckstraße.
Nun steht natürlich noch das Votum der Bezirksvertretung Hamm-Mitte aus, um im Sinne der verfahren zu können.
Ein Wermutstropfen bleibt dennoch: die Verwaltung verweist darauf, dass Planung und Umsetzung von der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel abhängen.
Die GRÜNEN in Hamm-Mitte sind deshalb natürlich enttäuscht, dass die Verwaltung die im Haushalt 2015/16 veranschlagten Mittel in Höhe von 5,625 Mio. € ab 2019 zur Umgestaltung des Straßenraums von Friedrich-, Sedan- und Alleestraße nicht in den neuen Haushalt 2017/18 übernommen hat. „Damit fällt der Startschuss nicht – wie vorgesehen – im Jahr 2019“, bedauern die GRÜNEN. Sie stellen andererseits mit Blick auf den aktuellen Haushaltsentwurf 2017/18 fest, dass der Entwicklung der Kanalkante auf dem Hammo-Sportplatz und der Anbindung an den Marktplatz eine höhere Priorität eingeräumt wird, als der Entwicklung der südlichen Innenstadt. Die Umsetzung der im Rahmenplan vorgeschlagenen zahlreichen Maßnahmen für die südliche Innenstadt werden, so die GRÜNEN, zeitlich nach hinten geschoben – oder wie die Umgestaltung der Friedrich- und Alleestraße – gleich ganz aus dem Programm genommen. „Diese Prioritätensetzung können wir leider nicht nachvollziehen!“, üben die GRÜNEN Kritik. „Wir hoffen dennoch, dass die Quartiersentwicklung schneller kommt, als von der Verwaltung geplant – und letztendlich von der GROKO beschlossen.
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