12.06.2015 – "Kriterien für gute Arbeit" erlauben Ausnahmen vom Gesetz…

In einem offenen Brief an Oberbürgermeister Hunsteger-Petermann kritisiert Reinhard Merschhaus den Beschluss „Kriterien für gute Arbeit“, der auf Antrag von SPD und CDU durchgewunken wurde. Der Text lautet wie folgt:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Innovation und Stadtmarketing (AWAIS) in seiner Sitzung am 10.06.2015 Kriterien beschlossen, nach denen sich die Wirtschaftsförderung in Zukunft bei der Ansiedlung neuer Unternehmen richten soll. Zukünftig soll der Verkauf von Grundstücken u.a. davon abhängig gemacht werden, dass die fraglichen Unternehmen „die betriebsverfassungsrechtlichen Grundsätze“ beachten und die „Verhinderung missbräuchlich angewandter Leiharbeit und Werkverträge“ soll nunmehr ebenfalls Maßstab für die Neuansiedlung von Betrieben sein.
Kurz gesagt soll darauf geachtet werden, dass bei der Ansiedlung von Unternehmen in Hamm geltendes Recht Anwendung findet.
Man mag es seltsam finden, dass eine derartige Selbstverständlichkeit jetzt beschlossen werden muss, es geht mir aber nicht um die politische Bewertung dieses Vorganges.
Sehr problematisch an dem in Rede stehenden Antrag ist allerdings, dass im selben auch beschlossen wird, dass von dieser Vorgabe „in Ausnahmefällen“ auch abgewichen werden kann. Da diese Einschränkung für alle Vorgaben gilt, bedeutet sie meines Erachtens, dass die Wirtschaftsförderung ermächtigt wird, rechtswidriges Verhalten von Unternehmen zu fördern, indem sie ihnen Möglichkeiten zur Ansiedlung in Hamm eröffnet.
Aus diesem Grunde halte ich den Beschluss des AWAIS für problematisch und möchte Sie dringend bitten zu überprüfen, ob er nicht im Sinne von § 54 GO zu beanstanden ist. Für eine schriftliche Begründung Ihrer Entscheidung bis zur Ratssitzung am 23.06.2015 wäre ich ausgesprochen dankbar.

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