12.11.2015 – Geplantes Wertstoffgesetz in der Kritik – was sagt die Stadt?

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat den Entwurf des Wertstoffgesetzes vorgelegt. Die Frist für Stellungnahmen der Kommunen endet am 12.11.2015. Bisher ist die Position der Stadt Hamm bzw. der ASH zu diesem Entwurf nicht öffentlich bekannt geworden oder in Ausschüssen (Umweltausschuss oder HFA) behandelt worden. Angesichts der vehementen Kritik anderer, benachbarter Kommunen und Landkreise ist dies schon äußerst erstaunlich.
 
Denn: das neue Wertstoffgesetz wird die bisherigen ineffizienten und intransparenten Strukturen der privaten Sammelsysteme wie z.B. dem Dualen System fortschreiben und festigen. Die allseits bekannte Rosinenpickerei wird nach dem Willen der GROKO in Berlin auf ein neues Niveau gehoben. Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen sollen laut dem Arbeitsentwurf vollständig den privaten Systembetreibern übertragen werden. Die Kommunen werden so aus der Hausmüllentsorgung zurückgedrängt, ein Großteil der bisher von den Kommunen erfassten Wertstoffe wird auf die Privaten umgelenkt – mit weitreichenden Folgen für die Stabilität der kommunalen Abfallgebühren. Denn die bisher erzielten Erlöse können nicht mehr gebühren-mindernd eingesetzt werden.
Kommunale Vorgaben an Systembetreiber werden wirkungslos, da diese nicht mehr in den Ausschreibungen festgeschrieben werden dürfen. Die privaten Systembetreiber unterliegen nicht dem öffentlichen Vergaberecht. Streitigkeiten sollen nunmehr vor einem zusätzlich einzurichtenden Schiedsgericht geregelt werden – TTIP lässt grüßen.
Wir bitten deshalb um einen aktuellen Sachstandsbericht:

  1. Hat die Stadt Hamm/ASH fristgerecht eine Stellungnahme zum Entwurf des Wertstoffgesetzes abgegeben?
  2. Teilt die Stadt Hamm/ASH die Kritik der benachbarten Kommunen und Landkreise? Gibt es für Hamm spezifische Aspekte, die in die Stellungnahme eingeflossen sind?
  3. Welche Auswirkungen hat das Wertstoffgesetz auf die Gebührenstabilität und die Einführung der Wertstofftonne zum 01.01 der Stadt Hamm?
  4. Wie gedenkt die Stadt Hamm/ASH ihre Ansprüche/Vorgaben gegenüber den privaten Systembetreibern zukünftig durchzusetzen?
  5. Welche Konsequenzen ergeben sich finanziell/rechtlich für die Stadt Hamm/ASH mit Einführung der Wertstofftonne? Wer ist hier Auftraggeber, wer Auftragsnehmer? Wer ist für die Sortierung und Verwertung verantwortlich?

Anfrage Nr. 0315/15 über www.hamm.de Ratsinfo online

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