13.01.2016 – Umbeschilderung in der Warteschleife

Durch die Berichterstattung im WESTFÄLISCHEN ANZEIGER zum Stand der Umsetzung „Radwegebenutzungspflicht“ durften die geneigten Leser_innen aus dem politischen Raum erfahren, dass es in Hamm wieder einmal zu eklatanten Verzögerungen im Zeitplan gekommen ist.
Bei der Suche nach aktuellen Informationen auf der Homepage der Stadt Hamm zu diesem Thema stößt man auf eine irritierende „Tabelle zur Radwegebenutzungspflichrt nach Stadtbezirken“ mit Stand Juni 2015 (https://www.hamm.de/fileadmin/user_upload/Medienarchiv/Planen_Bauen_Verkehr/Dokumente/Verkehr/Radwegebenutzungspflicht_nach_Stadtbezirken.pdf).
Dort werden allerdings nur die Aussagen der Mitteilungsvorlage 0014/14 vom 09.09.2014 (!) in Tabellenform ohne jedwede Aktualisierung vorgestellt. Dies verwundert denn doch, da die Verwaltung zwischenzeitlich öffentlich im WA vom 18.05.2015 kundgetan hat, dass die Umbeschilderung in Pelkum und Herringen bereits abgeschlossen sei, in Rhynern schon zur Hälfte. Bis zum Winter 2015, so wird der Verkehrsplaner Carsten Gniot zitiert, wolle die Stadt Hamm die Änderung der Beschilderung in allen Stadtbezirken abgeschlossen haben.
Diese Aussagen wurden zwei Monate später noch einmal im WA bekräftigt. (vgl. auch WA vom 16.07.2015)
Die Verwaltung hatte Anfang Juni (vgl. Stellungnahme 0285/15 vom 09.06.2015 auf die GRÜNE Ratsanfrage 0192/15 vom 5.05.2015) angekündigt, dass „…auf der Homepage der Stadt Hamm ein Link mit allen wichtigen Infos zum Thema eingestellt [wird].“ Sie sieht „durch die beschriebene, intensive Öffentlichkeitsarbeit (…) eine umfassende Information aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet“. Es erschließt sich also nicht, wieso die Verwaltung im Juni 2015 noch eine Tabelle auf ihrer Homepage einfügt, die bereits zu dem Zeitpunkt nicht mehr auf einem aktuellen Stand ist – glaubt man der Verwaltung mit ihren Aussagen von Mai und Juni 2015.
Wir bitten deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie sieht der aktuelle Stand der Umbeschilderung der „Radwegebenutzungspflicht“ aus? Welche Straßenzüge, die in der Mitteilungsvorlage 0014/14 aufgeführt wurden, sind mittlerweile umbeschildert worden?
  2. Kann die Verwaltung erklären, wieso die Tabelle auf der städtischen Homepage bisher nicht aktualisiert wurde und diese lediglich die Zielvorgaben vom September 2014 wiedergibt?
  3. Seit wann hat die Verwaltung die in Mitteilungsvorlage 0014/14 (von Anfang September 2014!) aufgeführten Signalanlagen auf die Veränderung der Räumzeiten überprüft? Bei welchen Signalanlagen wurde wann ein Handlungsbedarf ermittelt?
  4. Wie erklärt die Verwaltung die Diskrepanz zwischen der Ankündigung, die Umbeschilderung solle bis Ende 2015 abgeschlossen sein, und der jüngsten Verlautbarung, die Maßnahme könne erst 2016 abgeschlossen werden? Welche Probleme sind bei der Umsetzung aufgetreten, die nicht vorher absehbar waren?
  5. Wurden bereits in 2015 Signalanlagen hinsichtlich der Räumzeiten geändert? Wenn ja: welche? Wenn nein: warum nicht?
  6. Sind die von der Verwaltung benannten Kosten von 60.000 € für die Umstellung der Signalanlagen für alle infrage kommenden Anlagen in 2016 vorgesehen? Wodurch ergeben sich diese Kosten?

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