14.04.2016 – Querungshilfe Alleestraße

Bereits mit Anfrage 0517/14 mit Stellungnahme der Verwaltung 0783/14 – Förderung des Radverkehrs – haben wir auf die schwierige Querungssituation an der Alleestraße für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen hingewiesen. Die Verwaltung sah seinerzeit keine Möglichkeit, den Radverkehr in Gegenrichtung bis zur LZA Alleestraße/Goethestraße/ Richard-Wagner wegen der geringen Breite von 2,40 m des Rad- und Gehweges zuzulassen.
Die Problemlage hat sich bis heute allerdings nicht entschärft.
In Maßnahmenkonzept und Umsetzungsstrategie des Städtebaulichen Rahmenplans – Perspektive Innenstadt 2030 – wird die Entwicklung des sogenannten „Sedanviertels“ mit der Sedanstraße als zentraler Achse als Leitprojekt beschrieben. Die Sedanstraße soll als innerstädtische Nord-Süd-Achse für Fuß- und Radverkehr ab 2019 entwickelt werden (vgl. C 02 – Quartiersachse Sedanstraße).
Auch wenn die Umgestaltung der Alleestraße zu einer Allee erst ab 2025 in Angriff genommen werden soll, besteht schon jetzt die Notwendigkeit, den Fuß- und Radverkehr über die Alleestraße aus dem und in das Sedanquartier sicher zu ermöglichen. Die anstehende Baumaßnahme auf der Otto-Brenner-Straße kann das Problem einer sicheren Straßenquerung aufgrund möglicher Verkehrsbehinderungen und Rückstaus für die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen weiter erschweren.
Die Querungshilfe soll als vorgezogene, kleinteilig wirkende Maßnahme ein erster Baustein in der weiteren Entwicklung des Leitprojekts sein.
Antrag:
Die Verwaltung prüft die Einrichtung einer Querungshilfe auf der Alleestraße in sinnvoller Nähe des Einmündungsbereichs der Sedanstraße. Durch die Querungshilfe soll der Verkehr auf der innerstädtischen Nord-Süd-Achse für Fuß- und Radverkehre (Sedanstraße) sicher an das umliegende Rad- und Fußwegenetz angebunden werden.