15.05.2019 – Stärkere Beteiligung des Umweltausschusses gefordert

Durch die öffentliche Diskussion zu „Klimaschutz“, „Stadtentwicklung“ oder „Artenschutz“ wird immer wieder die enge Verzahnung von Umwelt und Stadtentwicklung deutlich. Gerade bei der Erarbeitung von verbindlichen Bauleitplänen (Bebauungsplänen) sieht die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Handlungsbedarf, die beiden Fachverwaltungen besser und stärker zu vernetzen.
Die Stadt Hamm hat bei den letzten Haushaltsplanberatungen z.B. den Klimaschutz als strategisches Ziel aufgenommen, so dass die einzelnen Fachverwaltungen nunmehr gefordert sind, die Umsetzung für ihre Fachabteilung durch eigene strategische Ziele zu definieren. (Hierzu gibt es bisher noch keine Mitteilung der Verwaltung zum Sachstand).
Die Stadt Hamm hat laut Mitteilungsvorlage 0252/19 ein KlimaFolgenAnpassungsKonzept in Auftrag gegeben, dass u. a. auch einen Maßnahmenkatalog beinhalten soll, in dem dann auch Maßnahmen zur Reduzierung der innerstädtischen Hitzebelastung eingestellt werden können. Dabei sind u. a. auch Fragestellungen der Starkregenvorsorge und des Natur- und Artenschutzes zu berücksichtigen. (Leider gibt es diese Information über das KFAK nur exklusiv in der Mitteilungsvorlage für die Bezirksvertretung Bockum-Hövel! So ist bedauerlicherweise unbekannt, welche Methoden und Ziele für das Konzept vorgegeben wurden.)
Die Stadt Hamm hat die Fortschreibung des Freiraumentwicklungskonzepts in Auftrag gegeben. (Leider gibt es auch hier noch keinen Zwischenbericht über den aktuellen Stand!)
Die enge Verbindung zwischen Freiraum/Umwelt und Siedlungsbereich/Stadtentwicklung spiegelt sich nicht (immer) in der Beratungsfolge des Umweltausschusses. Aus GRÜNER Sicht ist es zwingend notwendig, den Umweltausschuss auch bei Themen im Innenbereich/Stadtentwicklung stärker zu beteiligen. Innerstädtische Hitzeinseln, Freirauminanspruchnahme (auch mit Hilfe von § 13b BauGB) oder die Bewertung von Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen sind z.B. Bereiche, die nicht nur stadtplanerisch sondern auch aus natur- und umweltfachlicher Sicht diskutiert und beraten werden müssen. Der Umweltausschuss – und nicht die Verwaltung – sollte dabei entscheiden, ob ein Eingriff die Belange der Umwelt erheblich beeinflusst!
Antrag:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Umweltausschuss bei allen Umwelt- und Naturschutzrelevanten Angelegenheiten zu beteiligen, insbesondere in Fragen der verbindlichen Bauleitplanung.
Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Hamm ist entsprechend anzupassen.