Die Verwaltung hat mit ihrer aktuellen Stellungnahme die GRÜNE Anfrage zum Stand der Umsetzung der Neuordnung der Radwegebenutzungspflicht beantwortet. „Es ist schön, dass die Verwaltung auf Nachfrage endlich eine aktuelle Liste der Radwege mit aufgehobener Benutzungspflicht mitteilt“, so Siegbert Künzel, Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr. Als Bezirksvertreter für Hamm-Mitte ist es für Künzel allerdings auffallend, dass die Maßnahme gerade im zentralen Stadtgebiet ins Stocken geraten ist.
Die von der Verwaltung angeführte Begründung – hier müssten zahlreiche Ampelanlagen neu eingestellt werden – lässt der passionierte Alltagsradler allerdings nicht überall gelten. „Es ist nicht nachvollziehbar, wieso Radfahrer z.B. auf der Marker Allee (von Heßler- bis Soester Straße) oder der Eschenallee für erhebliche Leistungsverluste an den wenigen Ampelanlagen auf der Strecke sorgen sollen“, so Künzel mit Hinweis auf die enorme Länge zwischen den Ampelanlagen auf den vorgenannten Strecken.
Und auch den neuen Richtlinienerlass, der speziell die Berechnungsparameter für Radfahrer*innen neu festlegt, sieht der GRÜNE Politiker nicht als hinreichende Begründung für die schlechte Öffentlichkeitsarbeit. All diese von der Verwaltung angeführten Gründe für die Verzögerung hätte die Verwaltung von sich aus kommunizieren können – hat sie aber aus unerklärlichen Gründen nicht!
„Wir sind nun gespannt, wann die angekündigte aktuelle Meldung auf der Homepage der Stadt Hamm eingestellt wird, die den jetzigen Stand der Beschilderung darstellen soll“, hofft Künzel auf eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit. Denn: bei der Präsentation der Maßnahme 2014 wurde eindringlich die Notwendigkeit einer guten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hervorgehoben, um sowohl Radfahrer*innen als auch Autofahrer*innen auf diese Neuerung im Straßenverkehr aufmerksam zu machen.
STN 0484-16 – Radwegebenutzungspflicht