Die Stadtverwaltung will § 13 b BauGB – Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren – in Hamm rigoros durchpauken. Bis zum 31.12.2019 müssen hierfür Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan her, um dieses Verfahren anwenden zu können. Bedeutet: landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich kann im Schnellverfahren überplant und für Wohnungsbau versiegelt werden. Schlimmer noch: der Eingriff gilt per Definition bereits als ausgeglichen.
Nach dem Bebauungsplan Im Fuchswinkel/Lippestraße und der Brandheide sollen nun weitere landwirtschaftliche Flächen in Ostwennemar an der Straße „Neuenkamp“ und südlich „Kirchweg“ für weitere Eigenheime überplant werden. Bauwirtschaft und der/die Grundstückseigentümer dürften sich über eine gute Rendite freuen.
Dringender Wohnbedarf führt die Verwaltung als Begründung an – vergisst dabei aber, dass vor allem der Bedarf im sozialen Wohnungsbau in Hamm das Problem darstellt. Von der von der GROKO vorgegebenen 35%-Quote steht in den Vorlagen natürlich nichts.
Unhaltbar an den beiden neuen Aufstellungsbeschlüssen „Neuenkamp“ und „Südlich Kirchweg“: die frühzeitige Bürgerbeteiligung soll in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchgeführt werden. Und dass, obwohl beide Baugebiete räumlich eng zusammenliegen und dies ein Viertel der Freiflächen zwischen der Soester Straße – Ostwennemarstraße – Neuenkamp und Kirchweg betrifft. Michael Bömelburg, Bezirksfraktionsvorsitzender und Denise Burgard, Bezirksvertreterin der GRÜNEN im Stadtbezirk Uentrop kritisieren: „Der geplante massive Zubau in dem Bereich bleibt nicht ohne Folgen für die anliegenden Straßen und Anwohner“, fordern sie zumindest eine Bürgerversammlung zu dem Thema. Grundsätzlich zweifeln sie am „dringenden Wohnbedarf“ im Stadtbezirk – angesichts der Vielzahl der auf den Weg gebrachten (Eigenheim-)Vorhaben.