19.09.2018 – BAföG-Anträge in der Warteschlange

Für Petra Grünendahl, GRÜNE Ratsfrau und Karsten Weymann, GRÜNER Fraktionsgeschäftsführer ist es ein Skandal, dass es im BAföG-Amt der Stadt anscheinend zu wenig Personal gibt. Folge: viele Anträge werden erst verspätet entschieden.
Für viele BAföG-Antragsteller ist das BAföG allerdings die einzige Finanzierungsmöglichkeit für die Ausbildung. Deswegen wollen die beiden sozialpolitisch engagierten GRÜNEN per Anfrage die aktuelle Situation in Hamm erfahren. Wie viele Antragsteller gibt es aktuell, wie lange dauert im Schnitt die Bearbeitung bis zu Entscheidung? Gibt es bei Verzögerungen zumindest auch Informationen über mögliche Zwischenfinanzierungen? Und last but not least: wieso wurde die anscheinend seit Monaten freie Stelle nicht früher besetzt?
„Wir hoffen, dass nun Schwung in die Angelegenheit kommt und die Betroffenen dann schneller eine Entscheidung erhalten – und damit auch das notwendige Geld“, verweisen Grünendahl und Weymann auf den Semesterbeginn.
Anfrage 0897/18 im Wortlaut:
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten in Deutschland. Auch in unserer Kommune beziehen viele Studenten und Schüler diese Förderung, da sie in der Regel keine finanziellen Zuwendungen von anderer Seite erhalten. Sie sind somit dringend auf dieses Geld angewiesen.
Bündnis 90/die Grünen bitten die in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Antragsteller gibt es zurzeit in Hamm?
  2. Wie viele dieser Anträge sind noch nicht abschließend bearbeitet?
  3. Wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungsgebühr der Anträge?
  4. Wie lange dauert es in der Spitze bis das beantragte Bafög bewilligt wird?
  5. Ist es richtig, dass das Bafögamt seit Monaten unterbesetzt ist? Dort soll nur eine Planstelle besetzt sein-
  6. Falls zwischen Antragstellung und Beginn der Ausbildung beziehungsweise der Schule ein Überbrückungszeitraum liegt, welche Möglichkeiten der Überbrückungsfinanzierung ergeben sich für die Antragsteller?
  7. Werden die Antragssteller über eine eventuelle Zwischenfinanzierung informiert?

STN_1457-18_BAföG