20.02.2018 – Fragen zum FINKE-Vorhaben

Angesichts der Erweiterungsabsichten des sogenannten „Möbelkompetenzzentrums“ um das Discounter-Segment „Preis-Rebell“ bitten die GRÜNEN in Rhynern um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Was bedeutet die Aussage der Vorlage, die Fa. Finke möchte die Umsetzung des bestehenden Planungsrechts „ im Rahmen eines geänderten städtebaulichen Konzeptes nachholen“ (S.1)? Eröffnen sich dabei andere Möglichkeiten als bei dem vorhabenbezogenen B-Plan? Wie ist zu erklären, dass die Darstellung des B-Planes 03.096 in der Anlage eine Reduzierung der BP-Fläche (ohne RRB;LF) aufweist, aber ergänzt wird durch einen südlichen Zipfel ? Ersetzt B-Plan 03.096 den Plan 03.082 ?
  2. Für die landwirtschaftliche Fläche (LF) sollte dem Unternehmen ein fünfjähriges Vorkaufsrecht eingeräumt worden sein, war 2015 zu hören. Ist der Zeitraum verstrichen? 2015 wurde auch seitens Finke angedeutet, zur Arrondierung des Angebots eines Standortes gehöre auch ein Baumarkt. In der vorliegenden Vorlage gibt es keinen derartigen Hinweis. Ist das Vorhaben fallengelassen worden?
  1. Discounterwaren waren bisher in den bestehenden Häusern im Angebot. Nun sollen sie zentriert im 3. Haus angeboten werden. Hat das zur Folge, dass in den ersten beiden Häusern das Angebot in der Breite und Tiefe erhöht werden kann? Ist beabsichtigt, mit der KEHK-Fortschreibung wieder bisher zentrenrelevante Warengruppen zurückzustufen, damit das Unternehmen diese anbieten kann?
  1. Auf allen politischen Seiten in Rhynern ist die Erkenntnis gewachsen, die verkehrliche Situation stelle eine „der größten Herausforderungen“ dar (s. Interview mit der Bezirksvorsteherin im WA). Der Finke-Vertreter bei einem Ortstermin Mai 2015 sagte sinngemäß, das Verkehrsproblem werde bleiben und „wir sind auf Kunden mit Autos angewiesen“. Wird davon ausgegangen, dass sich mit dem Ausbau ein weiterer Verkehrszuwachs ergeben wird? Wie soll dem begegnet werden?
  1. Wie ist der Zustand des Siepen (geschützte Sickerquelle) derzeit? Welche Auswirkungen auf den Siepen ergeben sich aus der Neuanlage von Parkplätzen? Wo befindet sich die Erhaltungsfläche zum Schutz des Siepen (s. S. 2) und der bestehenden Quell- und Gewässerstrukturen bzw. der angrenzenden Grünstrukturen?
  1. Welche Gutachten sollen – trotz veränderter Bedingungen – „aktualisiert“ werden, welche werden lediglich übernommen?

Die Stellungnahme wurde den Bezirksvertretern als Tischvorlage gereicht – da sie erst am Tag der Sitzung in das RatsInfo-System online gestellt wurde (gezeichnet wurde sie bereits am 26.02.).
STN_1224-18_Preis-Rebell