21.04.2016 – Fehlende Informationen zum Kahlschlag auf dem Ehrenfriedhof Süd

Die Verwaltung hat nunmehr die GRÜNE Anfrage zu den unangekündigten Baumfällungen des Grünflächenamtes auf dem Südener Ehrenfriedhof beantwortet. Sowohl Bezirksregierung Arnsberg als auch der Volksbund Deutscher Kriegsgräber (VDK) Anfang 2016 seien informiert worden. Angeblich auch die Bezirksvertretung Hamm-Mitte. Aber Siegbert Künzel, Vorsitzender der GRÜNEN Bezirksfraktion, kann keine diesbezügliche Meldung finden: nicht in seinem Archiv der Baumfällinformationen der Verwaltung noch in den Protokollen der Bezirksvertretung. Noch kann er sich an einen mündlichen Bericht in einer der Sitzungen erinnern.
Die Begründung der Verwaltung, die Birken auf dem Grabfeld mit Obelisken für die sowjetischen Kriegsgefangenen seien zu alt und im Stamm zu verzweigt gewesen, so dass bei „zunehmenden Sturm- und Gewitterereignissen (…) zunehmend die Gefahr [besteht], dass bei Sturm Bäume entwurzelt werden und womöglich Gebeine an die Oberfläche kommen…“ hält Künzel für nicht stichhaltig. Das hört sich doch erst einmal alles sehr hypothetisch und prophylaktisch an: „Anscheinend ist bisher noch keine einzige Birke im Sturm umgefallen!“, so der GRÜNE Politiker. Mit dieser Begründung kann natürlich jeder Baum aus Verkehrssicherungsgründen gefällt werden, denn es besteht schließlich immer die Gefahr, dass ein Baum durch Sturmeinwirkung irgendwann einmal entwurzelt wird.
Zu vermuten ist vielmehr, dass der Schattenwurf und der Laubfall die Angehörigen der direkt an die Kriegsgräberstäte anschließenden konfessionellen Gräber gestört haben. Die Verwaltung verweist hier auf „jahrelange Konflikte“, die mit der „Entfernung der Bäume“ beigelegt werden können.
Wo die Verwaltung die Ersatzbäume für die 16 gefällten Bäume in der Pflanzperiode 2016/17 pflanzen wird – wie in der Stellungnahme angekündigt – teilt sie – wie so häufig – nicht mit.
Der Ehrenfriedhof, insbesondere die Kriegsgräberstätte für die sowjetischen Kriegsgefangenen, kommt als Standort für die Ersatzpflanzung laut Verwaltung nicht in Betracht.
Was sich unsere Vorgänger bei der Anpflanzung von Birken auf dem Ehrenfriedhof wohl gedacht haben mögen? Denn glaubt man dem von der Verwaltung bemühten § 2 (3) der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz, sind Kriegsgräberstätten würdig, schlicht und einheitlich zu gestalten. Dies bedeute eine einheitliche, winterharte Bepflanzung (z.B. mit Rasen) und eine offene, lichte Anlage.
Und so wird es nun fortan auf dem Ehrenfriedhof Süd eine einheitliche, schlichte, offene Rasenfläche geben, ohne Bäume! „Wir finden das sehr schade!“, so Künzels Kollege in der BV, Wolfgang Ruthe.
STN_0582-16_Ehrenfriedhof_Süd