Die Verwaltung schlägt vor, den Flächennutzungsplan (FNP) zu ändern, um einem Investor die Möglichkeit zu bieten, demnächst statt ca. 65.000 Hühner fast 90.000 Hühner zu halten. Gleichzeitig ist vorgesehen, die Betriebsfläche um zwei Betriebseinheiten (BE) zu verkleinern, sodass nurmehr zwei Ställe zur Verfügung stehen (vgl.: BV_0780-16_Geflügelhof Ostkostte)
Das wirft Fragen auf:
- Wie groß ist die Fläche für dieselbe Tierhaltung insgesamt in m² und je Tier?
- In welchem Umfang verändert sich die Fläche pro Tier dadurch, dass Bodenhaltung in Volieren betreiben wird?
Es wird beklagt, dass bei dieser Art der Tierhaltung Kannibalismus ein „wirtschaftliches Problem“ sei. Bisher sind den Tieren deswegen die Schnäbel gekürzt worden. Da dies demnächst verboten sein wird, werden in der Anlage Ostkotte zwei Ställe, in denen bisher fast 10.000 Hühner untergebracht wurden, ausschließlich für kranke Tiere vorgesehen.
- Wie hoch ist die Lebenserwartung von Hühnern in der Einrichtung normalerweise und wie hoch ist der Verlust durch Kannibalismus oder andere Krankheiten?
Der Bebauungsplan soll die Nutzung der Krankenställe auf 2.000 Tiere begrenzen.
- Wie wird demnächst kontrolliert, dass diese Begrenzung auch eingehalten wird?
Der Grund für die an dieser Stelle geplante Steigerung der industriellen Tierhaltung ist allein der Wunsch des Unternehmers, seinen Umsatz zu erhöhen.
- Haben wir weitere Gründe übersehen? Wenn ja: welche?
- Trifft es zu, dass die Verwaltung die Entscheidung für einen Ausbau der industriellen Lebensmittelproduktion unter Verbrauch von Hühnern für alternativlos hält?