22.02.2019 – Nachfrage nach Praxis der Erhebung von Straßenbaubeiträge in Hamm

Der Städtetag NRW in Person seines Vorsitzenden Hunsteger-Petermann schließt nicht aus, dass Anlieger durch die Zahlung von Straßenbaubeiträgen finanziell überfordert sein können (vgl. EilDienst 01/19). Deshalb soll das Land das System der Ausbaubeiträge auf Modernisierungs- und Flexibilisierungspotential überprüfen. Dabei sollen, so Hunsteger-Petermann weiter, „Themen wie Bürgerinformation, die Möglichkeit von Ratenzahlungen und Härtefallregelungen sowie eine Anpassung des hohen Zinssatzes“ auf den Prüfstand.
Angesichts dieser Forderung und auch angesichts der Tatsache, dass es zwischen den Kommunen – wie u.a. der WA berichtet hat – Unterschiede in der Ausgestaltung der Gebührensatzung gibt, stellen sich Fragen nach der Praxis in Hamm:

  1. Sind der Verwaltung Fälle bekannt, in denen Anlieger finanziell überfordert waren?
  2. Wie ist die Praxis der Information? Wann und wie genau werden Betroffene informiert?
  3. Welche finanziellen Spielräume werden den Anliegern eröffnet, an welche Bedingungen werde diese Spielräume geknüpft und wie wird darüber informiert?
  4. In welchem Umfang werden die Spielräume genutzt?