22.05.2017 – Qualitätsstandards ÖPNV optimieren

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt die Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten an den Verkehrsbetrieb Hamm GmbH. Allerdings sind die Vorgaben für „Emissionsstandards“ im Leistungskatalog „Qualitätsstandards“ unserer Meinung nicht mehr zeitgemäß.
Als Emissionsstandard der eingesetzten Fahrzeugflotte wird mindestens die EURO-Norm 3 vorgegeben. Diese gilt bereits seit 2002. Die EURO-Norm 5 ist ab dem Baujahr 2008 gültig.
Die Anforderung der Stadt an den Auftragnehmer sieht vor, dass eine möglichst moderne Fahrzeugflotte vorgehalten werden soll, die mehrheitlich einen zeitgemäßen Standard garantiert. Mindestens 50% der Nutzwagenkilometer soll dementsprechend mit Fahrzeugen erbracht werden, die nicht älter als 84 Monate sind (also mindestens die EURO-Norm 5 einhalten).
Angesichts der aktuellen Diskussion um Luftschadstoffe durch Dieselfahrzeuge halten wir es für unangebracht, weiterhin altes Wagenmaterial mit der EURO-Norm 3 zu nutzen. Durch die Heraufsetzung des Emissionsstandards erhoffen wir uns einen aktiven Beitrag zum Klima- und Umweltschutz.
Die Förderung der e-Mobilität im ÖPNV wird seitens der Stadt leider gänzlich ausgeblendet.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen:

  1. Der Emissionsstandard im Leistungskatalog „Qualitätsstandards“ wird mit mindestens der Abgasnorm 5 vorgegeben.
  2. Das Ziel „Förderung der e-Mobilität“ zur Begrenzung der Emissionen wird neu aufgenommen.