Aus STN 0269-15 Flüchtlingskinder geht hervor, dass nur 18 von derzeit 92 Kindern bis 6 Jahre eine Kindertagesstätte besuchen bzw. von einer Tagesmutter betreut werden.
Haben die verbleibenden 74 Kinder einen Anspruch auf einen Krippen- bzw. Kindergartenplatz? Wenn ja: wie wird eine zeitnahe Betreuung ermöglicht?
Bei der Auflistung von Unterstützungsangeboten der Sozialbetreuer in den Übergangswohnheimen (vgl. Pkt. 5 der STN 0269/15) fehlt der Aspekt „Erkennen von (post-) traumatischen Störungen und gezielte Betreuung/Versorgung“. Welche Erfahrungswerte liegen der Verwaltung vor? Wie stellt die Verwaltung die Versorgung durch geschultes Personal sicher?
Welche Pläne gibt es in Hamm im Bereich der Sprachförderung, um begleitete und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge beim Start ins Schulsystem gezielt zu fördern und sie entsprechend beschulen zu können?
Welche konkrete Unterstützung erhalten die Schulen und die Lehrkräfte in Hamm im Rahmen der Beschulung minderjähriger Flüchtlinge?
Gibt es einen Informationsaustausch zwischen Übergangswohneinrichtungen bzw. Jugendhilfeeinrichtungen und Schulamt hinsichtlich Neuzugänge und schulpflichtige Kinder von Flüchtlingen sowie unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.
STN 0355-15 – Flüchtlingskinder