Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 21.05.2019 den Antrag der GRÜNEN „Hamm blüht und summt – Alternativen zu Steingärten“ (AT 0974/19) einstimmig beschlossen. Die Verwaltung wird dadurch aufgefordert zu prüfen, wie eine naturnahe Gestaltung der Vorgärten gesichert oder mit Anreizsystemen begünstigt werden kann, um eine Versiegelung von Vorgärten zu verhindern (z. B. über ein kommunales Förderprogramm, Beratungsangebote parallel zu Festlegungen in neu aufzustellenden Bebauungsplänen bzw. eine Gestaltungsatzung). Analog soll die Verwaltung auch im Bestandsbereich von Bebauungsplänen prüfen, ob und wie begrünte Vorgärten erhalten werden können. Auch die Einhaltung von Gestaltungssatzungen in ehemaligen Arbeitersiedlungen, in denen die gärtnerische Gestaltung von Vorgärten festgesetzt ist, sind im Prüfauftrag enthalten.
Das Prüfergebnis soll dem Rat in seiner Sitzung am 09.07.2019 vorgestellt.
„Wir hoffen natürlich, dass die Verwaltung das Thema nun angemessen aufarbeitet und umsetzbare Vorschläge erarbeitet“, so Fraktionsvorsitzender Reinhard Merschhaus. Denn leider fehlte bis jetzt die Kontrolle der Einhaltung von entsprechenden Festsetzungen in den Bebauungsplänen oder den Gestaltungssatzungen. Bei neuen Bebauungsplänen sollten diese Regeln nun selbstverständlich sein! Gefragt sind natürlich auch die Hauseigentümer, Architekten und Bauherren in der Verantwortung, diese Regelungen einzuhalten. „Ohne gute, intensive Öffentlichkeitsarbeit und direkte Ansprache der Verantwortlichen kriegen wir die Kuh nicht vom Eis!“ so Merschhaus.