25.05.2016 – Baumfällungen "Caldenhof" weiterhin nebulös

Die GRÜNEN in der Bezirksvertretung Rhynern sind verwundert über die Stellungnahme der Verwaltung auf ihre erneute Nachfrage zu den Baumfällungen aus 2014 entlang des Grundstücks Caldenhof 13 (06600/16). Diese Alleebäume sind durch den Bebauungsplan 03.015 seit 1980 nach § 9(1) 25b) BauGB geschützt. Zwei von fünf gefällten Bäumen befanden sich auf einem Privatgrundstück.
Erklärungsbedürftig sei, so Ulrich Kroker, wieso laut erneuter Stellungnahme die Kosten für die Fällung der beiden Bäume auf dem Privatgrundstück nun auf einmal dem privaten Eigentümer in Rechnung gestellt wurden. In der ersten Stellungnahme (0527/16) verkündete die Verwaltung noch, die Kosten für Fällung und Ersatz trage allein das StA 66. „Woher kommt dieser Sinneswandel?“, fragt sich der GRÜNE Politiker. Ärgerlich daran sei, dass die Verwaltung nicht deutlich gemacht habe, ob auch die Ersatzpflanzung für die beiden Bäume durch den Privateigentümer übernommen werden müssen.
Grundsätzlich stellt sich die Frage, wieso die Verwaltung von der eigenen Pflanzbindung nach BauGB abrückt. Sinn und Zweck einer solchen Festsetzung ist schließlich die Erhaltung – und wenn gefällt werden muss – der Ersatz an gleicher Stelle. Jetzt will die Verwaltung die Ersatzpflanzung in der Ahseaue vornehmen.
Die GRÜNEN erwarten nun noch einmal Auskunft darüber, wieso sich die Stadt um die Verkehrssicherungspflicht von Bäumen auf einem Privatgrundstück kümmert. „Gilt dies nun auch für jedermann, auf dessen Grundstück ein geschützter Baum steht?“ sieht Kroker weiteren Klärungsbedarf.
Fakt ist, dass das Privatgrundstück durch die Fällung der fünf Bäume nicht mehr verschattet wird und nicht mehr so viel Laub anfällt. Die Fällung der Altbäume und die Ersatzpflanzung an anderer Stelle hat also Vorteile für den Privatmann, weil die Verwaltung von den Festsetzungen im Bebauungsplan im Nachhinein abweicht.
„Wir müssen überlegen, ob wir hier nicht Akteneinsicht beantragen müssen, um diesen Vorgang nachvollziehbar aufklären zu können“, verweist Kroker auf die weiterhin bestehenden Unklarheiten.
STN 0527-16 – Baumfällungen Caldenhof
STN_600-16_Nachfrage_Bäume_Caldenhof
Caldenhof13 (3)