26.09.2019 – Mehrkosten durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Mit Vorlage 1973/19 wird der verbindliche Pflegebedarfsplan bis 2022 beschlossen.
Kernaussage der Vorlage ist, dass ausreichend Pflegeplätze zur Verfügung stehen und keine weiteren stationären Pflegeplätze in den nächsten Jahren erforderlich sind. Sehr wohl wird aufgrund der demografischen Entwicklung ein steigender Bedarf für die Folgejahre prognostiziert.
Das Bundeskabinett hat das „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ verabschiedet. Es sieht ab dem 1.01.2020 einen Freibetrag von 100.000 Euro vor. Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen in dieser Höhe müssen Angehörige einen Teil der Kosten für die Unterbringungen in einem Pflegeheim übernehmen.
Die Umsetzung dieses Gesetzes wird auch unmittelbar Folgen für den kommunalen Haushalt haben. Wir bitten deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Personen sind in Hamm stationär in den Pflegeheimen untergebracht?
  2. Wie viele Personen dieser Gruppe fallen im Zeitraum 2018-2019 unter das sog. Angehörigen-Entlastungsgesetz?
  3. Welche Mittel müssen demnach durch die Stadt Hamm zusätzlich in den Folgejahren aufgewendet werden?
  4. Gibt es hierzu schon eine verbindliche Finanzplanung der Stadt Hamm?
  5. Unter welcher Haushaltsstelle werden diese Mittel eingestellt?
  6. Findet das Konnexitätsprinzip hier Anwendung, sprich hat die Bundesregierung einen finanziellen Ausgleich für die betroffenen Kommunen in Aussicht gestellt?