27.07.2016 – Förderung der Elektromobilität

Angeregt durch eine Veranstaltung der SRH Hamm vom 25.06.2016 (SRH Elektormobilitätstag) will ein Herringer Bürger die Elektromobilität fördern und eine private Ladesäule vor seinem Haus (im Stadtbezirk Herringen) installieren. Diese Ladesäule soll auch anderen Elektromobilisten zur Nutzung zur Verfügung stehen. Das Netz an Ladesäulen ist bekanntermaßen in Hamm und auch im Stadtbezirk nicht gerade als „dicht“ zu bezeichnen, so dass diese Privatinitiative zu begrüßen ist.

Nach § 3 Elektromobilitätsgesetz (EmoG) vom 5.06.2015 sind Bevorrechtigungen für das Parken auf öffentlichen Straßen und Wegen, bzw. bei der Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten öffentlichen Straßen oder Wegen oder Teilen von diesen möglich.

Wir stellen deshalb den Antrag:

Die Stadt Hamm fördert im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Elektromobilität:

Sowohl vor öffentlichen als auch – auf Antrag – vor privat betriebenen Ladesäulen werden bevorrechtigte Parkflächen (in angemessener bzw. ausreichender Anzahl) gekennzeichnet, die ausschließlich für Nutzer elektrisch betriebener Fahrzeuge zur Verfügung stehen.