28.09.2017 – Konzept für E-Mobilität in Hamm

Angesichts der Fakten, die gerade wieder öffentlich geworden sind (WA/unser Antrag) muss man feststellen, dass Hamm keine Hochburg der E-Mobilität ist. Daran ändern punktuelle Verbesserungen (Parkgebühren/Ladestationen) wenig, zumal sie auch erst noch umgesetzt werden müssen. Dieser Zustand ist aus vielen Gründen bedauerlich. Die Stadt schafft es auch in diesem Punkt nämlich nicht, die selbst gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Außerdem läuft sie Gefahr, einen Sektor der wirtschaftlichen Entwicklung zu verschlafen, der in naher Zukunft erhebliche Dynamik entwickeln dürfte.
Deshalb schlagen wir vor, die Bemühungen um die Entwicklung der E-Mobilität auf ein konkretes Ziel zu formulieren und eine entsprechende Umsetzungsstrategie zu erarbeiten.
Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat verständigt sich auf das Ziel, bis zum Jahr 2030 mindestens 10.000 E-Mobile auf die Straße zu bringen.
  2. Auf der Basis der nachfolgenden Sachdarstellung erarbeitet die Verwaltung bis zum Ende des Jahres eine entsprechende Umsetzungsstrategie.

Sachdarstellung/Eckpunkte
Selbstverständlich soll die Stadt diese Fahrzeuge nicht alle selbst anschaffen, sie kann aber wichtige Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Erwerb eines entsprechenden Fahrzeugs für zukünftige Nutzer möglich und attraktiv wird.
Besonders wichtig ist das Vorhandensein einer Ladeinfrastruktur.
I           Ausbau der Ladeinfrastruktur
Diesbezüglich sollten verschiedene Bereiche des Konzerns Stadt Hamm eingespannt werden.

  1. Stadtverwaltung/Stadtplanung

Bei der Ausweisung und Planung von Wohn- und Gewerbegebieten sollen zukünftig die sich aus der E-Mobilität ergebenden Bedürfnisse standortmäßig berücksichtigt werden. Nicht nur Hausbesitzer, auch Mieter sollen die Möglichkeit haben, auf entsprechende Ladestationen zurückzugreifen. Gleiches gilt auch für eigene städtische Immobilien wie Schulen oder Verwaltungsgebäude, bei deren Sanierung/Neubau selbstverständlich eine entsprechende Ladeinfrastruktur für E-mobile Kunden und Nutzer eingeplant werden muss.

  1. HGB

Daraus ergibt sich, dass zumindest die städtische Wohnungsbaugesellschaft auch in diesem Sinne tätig wird, bei zukünftigen Bauvorhaben die entsprechenden Vorkehrungen trifft und an der Ertüchtigung des Altbestandes arbeitet.

  1. Stadtwerke

Natürlich müssen die Stadtwerke eingebunden werden. Es geht dann aber nicht nur um öffentliche Ladestationen, sondern auch darum, das eigene Stromnetz für die Versorgung der vorgenannten Gebiete zu ertüchtigen, soweit das nötig ist. Da die Stadtwerke vom Stromverkauf leben, sollte hier auch ein gewisses Eigeninteresse bestehen.
II          Mit gutem Beispiel vorangehen.
Man kann wahrlich nicht behaupten, dass der Konzern „Stadt Hamm“ ein leuchtendes Beispiel für den Umstieg auf elektrische Mobilität wäre.
Die Stadtwerke lehnen seit Jahren jeden Vorschlag ab, mindestens mal einen Hybridbus anzuschaffen und der Rest des Konzerns ist damit beschäftigt, sechs Fahrzeuge zu beschaffen. Demnächst!
Die Stadtwerke müssen dringend damit beauftragt werden, ein realistisches und möglichst zeitnahes Konzept für den Ausstieg aus der Verbrennungstechnologie zu entwickeln.
Auch bei der Beschaffung von Dienstfahrzeugen und der Erneuerung des Fuhrparks muss deutlich mehr Engagement für E-Mobilität gezeigt werden, was übrigens einschließt, deutlich mehr Kreativität hinsichtlich des Einsatzes von E-Bikes zu entwickeln. Insgesamt gilt: Wer den Umstieg auf E-Mobilität will, weil er ihn z.B. wegen der eigenen Klimaschutzziele für nötig hält, muss mit gutem Beispiel vorangehen.
III         Zusätzliche Partner einbinden
Wenngleich unser Vorschlag bei den Möglichkeiten des Konzerns Stadt Hamm ansetzt, ist klar, dass auch externe Akteure eingebunden werden müssen.
Dazu  zählen die Hochschulen aber auch Unternehmen und Privatpersonen, die ja in Teilen jetzt schon an dem Thema arbeiten.
Mit der Förderung und Vernetzung der verschiedenen Ansätze sollte die Wirtschaftsförderung beauftragt werden, die ja zudem aus verschiedenen Gründen auf der Suche nach einer Neuorientierung ist.
Fazit:
Es ist natürlich nicht Aufgabe einer Ratsfraktion ein derart umfangreiches Projekt bis ins letzte Detail zu planen. Deshalb sollte der Rat die Verwaltung beauftragen, unter Berücksichtigung der erläuterten Eckpunkte eine Arbeitsstruktur zu entwickeln, die den genannten Akteuren klare Aufgaben zuweist, Zuständigkeiten klärt und festlegt, wer die Federführung bei diesem Projekt hat.
Die ernüchternde Stellungnahme der Verwaltung kann hier heruntergeladen werden:
STN_1113-17_Ziele und Umsetzungsstrategie E.Mobilität Hamm