30.07.2015 – Einsatz Glyphosat-haltiger Herbizide

Glyphosat ist das weltweit am meisten eingesetzte Herbizid. Es ist ein Totalherbizid, und tötet in der Regel alle damit behandelten Pflanzen ab. Der Einsatz von Glyphosat trägt damit wesentlich zum Rückgang der Biodiversität in der Kulturlandschaft bei.
Bereits 2013 hat sich der Bundesrat daher für ein Verbot glyphosathaltiger Herbizide für den Haus- und Kleingartenbereich sowie ein grundsätzliches Verbot der Anwendung zur Vorerntebehandlung ausgesprochen.
Der nordrheinwestfälische Umweltminister hat mit Erlass vom 06.01.2014 aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes verfügt, dass die Anwendung glyphosathaltiger Mittel u.a. auf kommunalen Flächen unterbleiben soll.
In Deutschland werden trotzdem in den letzten Jahren regelmäßig über 5000 t Glyphosatwirkstoff abgesetzt.
Die Arbeitsgruppe der Krebsforschungsagentur (International Agency for Research on Cancer, IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat das Mittel Ende März 2015 als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Damit wurde Glyphosat in die zweithöchste Risikokategorie (2a) eingeordnet, zu der u.a. auch Acrylamid, Blei und Nitrosamine gehören.
Volker Burgard und Martin Linka, GRÜNE im Umweltausschuss der Stadt Hamm, bitten deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wurden seit 2013 noch glyphosathaltige Herbizide im Auftrag der Stadt/Gemeinde (direkt oder von Dienstleistern) auf Grünflächen, Verkehrsbereichsflächen, Sport- und Spielflächen oder auf anderen kommunalen Flächen in öffentlicher Nutzung insgesamt (und soweit möglich nach Nutzungsbereichen aufgeschlüsselt) ausgebracht? Wenn ja: in welchem Mengenumfang?
  2. Welche Mengen an Pflanzenschutzmitteln insgesamt wurden seit 2013 im Auftrag der Stadt/Gemeinde (direkt von Mitarbeitern kommunaler Ämter sowie Betriebe oder indirekt von Dienstleistern) auf öffentlich genutzten kommunalen Flächen ausgebracht (bitte Mengen möglichst aufschlüsseln nach Wirkstoffen, Formulierungen und Einsatzbereich)?
  3. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung durchgeführt bzw. geprüft, um die ausgebrachten Pestizidmengen zu reduzieren (u.a. durch nicht den Einsatz nicht-chemischer Methoden)?
  4. Mit welchen Aktivitäten (v.a. bezüglich einer Umstellung auf Alternativmaßnahmen zum Glyphosateinsatz) hat die Verwaltung auf den Erlass des Umweltministeriums reagiert, wonach das Land grundsätzlich keine Genehmigungen mehr für die Anwendung glyphosathaltiger Herbizide auf Nichtkulturland (und damit auch öffentliche kommunale Flächen) erteilt?

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