30.09.2015 – Gehölzrodung Marker Allee sorgt für kritische Nachfrage

Mit Vorlage 0071/14 wurde die Aufstellung des Bebauungsplans 01.139 – Südlich Kentroper Weg/Marker Allee und die frühzeitige Bürgerbeteiligung am 16.09.2015 im Rat einstimmig bei 6 Enthaltungen beschlossen. Laut Verwaltung im WA vom 18.09.2015 soll eine Bürgerversammlung am 22.10.2015 stattfinden. Der Offenlegungsbeschluss könnte in der Dezembersitzung des Rates erfolgen. Das Planungsrecht könnte dann voraussichtlich Anfang/Mitte 2016 in Kraft treten.
Es verwundert angesichts der bisherigen Planungsgeschichte „Kälberkamp“ und des engagierten Protests gegen die Neuaufstellung des Bebauungsplanes, dass bereits vor der für den 22.10.2015 geplanten Bürgerversammlung das aufstehende Gehölz im Bereich eines möglichen Baufeldes an der Marker Allee in der 38. KW gerodet.
Die GRÜNEN im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr bitten aus diesem Anlass um die Beantwortung folgender Fragen – VOR dem 22.10.2015:

  1. Hatte die Verwaltung Kenntnis von der frühzeitigen Rodung des Baufeldes Marker Allee 37-39?
  2. Welche Gründe kann die Verwaltung für die frühzeitige Rodung der Gehölze benennen?
  3. Hat der Grundstückseigentümer im Vorgriff auf den Bebauungsplan eine Baugenehmigung beantragt und erhalten?
  4. Hat der Bauherr hierfür eine Ausnahmegenehmigung von § 39, 5 BNatSchG beantragt, um die Gehölze vor dem 01.10.2015 fällen zu können?
  5. Wenn ja: mit welcher Begründung wurde diesem Antrag stattgegeben, da angesichts des aktuellen Verfahrensstandes des Bauleitverfahrens eine Rodung auch nach dem 30.09.2015 problemlos hätte vollzogen werden können?
  6. Ist es richtig, dass solche Ausnahmen für zulässige Bauvorhaben möglich sind, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs zur Verwirklichung der Baumaßnahme beseitigt werden muss? Trifft dieser Sachverhalt in diesem Fall zu?
  7. Wurde vor der Rodung geprüft, ob geschützte Tier-/Vogelarten hierdurch betroffen sind? Wann und durch wen und auf wessen Kosten wurde diese Bewertung durchgeführt?

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