31.01.2017 – Kommunales Konzept Suchtprävention

Angesichts der von Rechtsdezernent Jörg Mösgen und OB Thomas Hunster-Petermann angestoßenen Diskussion über die Ausweitung der Videoüberwachung (auch auf Bereiche, die gerade mit der Erweiterung der Glasverbotsverordnung „befriedet“ werden sollen) sollte man doch erst einmal schauen, wie es bisher gelaufen ist, was es gebracht hat und ob der eingeschlagene Weg Erfolg versprechend ist. Nach der geplanten Ausweitung dann gleich die Videoüberwachung nachzuschieben, heißt doch im Klartext: es fehlt eigentlich das Personal zur Durchsetzung der Verordnung… Und gibt es eigentlich ein kommunales Konzept zur Suchtprävention, in der all diese Maßnahmen eingebettet sind? Dann wäre der ordnungsbehördliche Zugriff nur ein unterstützender Baustein einer zukunftsweisenden Strategie…
Die GRÜNE Ratsfraktion hat hierzu die Anfrage 0559/17 an die Verwaltung gestellt:
Mit Vorlage 1062/16 – Erweiterung der Glasverbotsverordnung – will die Stadt Hamm die ordnungsbehördlichen Einflussmöglichkeiten räumlich und zeitlich ausweiten. Damit gesteht die Verwaltung ein, dass die bisherigen Bemühungen offensichtlich nicht die Ausweitung des öffentlichen Alkoholkonsums, Vermüllung, Lärm etc. verhindert haben. Andere Kommunen und auch das Land sind seit Jahren bemüht, die Suchtprävention über kommunale Konzepte zu optimieren – hinsichtlich Vernetzung und besserer Koordination und so nachhaltig das Problem z.B. des öffentlichen Alkoholkonsums anzugehen, statt nur über das Flüssigkeitsbehältnis Einfluss nehmen zu wollen.
Wir bitten deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie sieht die Bilanz der bisherigen Glasverbotsverordnung aus? Wie viele Personen wurden angesprochen, erfasst, verwarnt oder mit einem Platzverweis belegt? Hat sich die Situation vor Ort durch die bisherige Glasverbotsverordnung nachhaltig verbessert?
  2. Wie viel Personal wurde zur Durchsetzung der Glasverbotsverordnung eingesetzt? Wie verändert sich der personelle Einsatzaufwand durch die neue, ausgeweitete Verordnung? In welcher Form und durch wen wurden bzw. werden die betreffenden Personen in den nunmehr neu aufgeführten Hotspots angesprochen?
  3. Welche Angebote zur Suchtprävention (also auch der Alkoholprävention) gibt es in der Stadt Hamm? Welche Träger, Verbände bzw. Organisationen engagieren sich neben der Stadt Hamm in diesem Bereich?
  4. Gibt es ein entsprechendes Netzwerk mit verbindlichen Vereinbarungen über räumliche und inhaltliche Zuordnungen/Aufgabenbereiche? Gibt es ein entsprechendes Controlling über die Wirksamkeit? Ist die Glasverbotsverordnung eingebettet in ein „Kommunales Konzept zur Suchtprävention“?
  5. Wenn ja: Wer koordiniert dieses Netzwerk? Wer ist verantwortlich für das Controlling?
  6. Wenn nein: Warum wird hier keine Notwendigkeit der verstärkten Zusammenarbeit gesehen?
  7. Wurden die Erfahrungen anderer Städte mit solchen Kommunalen Konzepten zur Suchtprävention ausgewertet – mit welchem Ergebnis?