31.05.2016 – Kommunales Wildtierverbot

Die Tierschutzorganisation PETA Deutschland e.V. weist in einer eMail an die Ratsfraktionen der Stadt Hamm auf eine nunmehr rechtskräftige Entscheidung des Verwaltungsgerichts München (Az. M 7 K 13.2449) hin, das die Rechtmäßigkeit eines kommunalen Wildtierverbots bestätigt. Mittlerweile 50 Kommunen haben beschlossen, dass kommunale Flächen nicht mehr an Zirkusse vermietet werden, die Wildtiere mitführen.
Die GRÜNEN im Rat der Stadt Hamm bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Sind der Stadt die Initiative zum kommunalen Wildtierverbot und das rechtskräftige Urteil des VG München bekannt?
  2. Nach welchen Kriterien vermietet die Stadt Hamm bisher kommunale Flächen an durchreisende Zirkusse mit Wildtieren? Findet eine Kontrolle der Zirkustiere statt?
  3. Wie gedenkt die Verwaltung zukünftig zu verfahren? Wird die Stadt Hamm die Initiative der 50 Städte unterstützen und ebenfalls einen entsprechenden Ratsbeschluss zum kommunalen Wildtierverbot einbringen?
  4. Wenn nein: wie begründet die Verwaltung die Ablehnung eines kommunalen Wildtierverbots?