11.04.2017 – Informationspolitik der Verwaltung suboptimal

Ohne die Berichterstattung des WESTFÄLISCHEN ANZEIGERs wäre die Änderung der Radwegebenutzungspflicht in Hamm-Mitte stillschweigend vollzogen worden. Angesichts der doch gewöhnungsbedürftigen Neuerung halten die GRÜNEN im Bezirk Hamm-Mitte die Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltung für suboptimal. „Eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit hätten wir uns schon gewünscht!“ so Bezirksfraktionsvorsitzender Siegbert Künzel. Schließlich wolle die Stadt Hamm doch den Radverkehr fördern.
Sowohl Autofahrer*innen als auch Radler*innen werden erst einmal verunsichert sein. Die Informationen auf der städtischen Homepage sind nicht an prominenter Stelle eingestellt und wurden letztmalig im April 2016 aktualisiert. Die Liste der aufzuhebenden Benutzungspflicht an ausgewählten Straßen wird immer noch mit Stand Juni 2015 angegeben. „Da steht immer noch „wird aufgehoben“ statt „wurde aufgehoben“, kritisieren die GRÜNEN. Eine übersichtliche Karte mit den deutlich markierten Straßen ohne Radwegebenutzungspflicht wäre allemal übersichtlicher und hilfreicher!
Die GRÜNEN haben sich selbstverständlich vor Ort umgeschaut und verstehen die uneinheitliche Beschilderung nicht. Auf der Werler Straße im Abschnitt Rathaus bis Liebfrauenkirche wurden alle Verkehrszeichen 241 „Getrennter Geh- und Radweg“ ersatzlos entfernt.
„Darf ich auf diesem Gehweg fahren?“ fragen sich die GRÜNEN. Denn in dem Informationsflyer, den man sich auf der städtischen Homepage herunterladen kann, antwortet die Verwaltung hierzu unter Punkt 5:
„Nur wenn Sie das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Kinder unter acht Jahren müssen sogar auf dem Gehweg fahren. Für Radfahrer ab zehn Jahren ist es verboten. Gehwege sind dem Fußgänger vorbehalten.
Außer … Gehwege, die für die Benutzung durch Radfahrer zugelassen werden, sind mit dem Schild „Radfahrer frei“ besonders gekennzeichnet. Hier darf Rad gefahren werden, es gibt aber keine Benutzungspflicht. Radfahrer müssen hier besonders vorsichtig sein, da sie nur Gast auf einem Gehweg sind. Sie dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.“
Weder ist der Gehweg an der Werler Straße mit einem Verkehrszeichen als Gehweg ausgewiesen, noch wurde das Schild „Radfahrer frei“ montiert. „An allen anderen Straßen in Hamm-Mitte, die von der Änderung betroffen sind, wurde eine eindeutigere Beschilderung angebracht“, verweist Künzel auf eigene Beobachtungen. Die GRÜNEN sehen die Verwaltung in der Pflicht, hier nachzubessern bzw. die rechtliche Situation zu erläutern. Denn sollte es sich bei dem Gehweg an der Werler Straße um einen Gehweg handeln, dann hätte der Radfahrer ohne das Zusatzschild gar keine Wahlfreiheit, sondern müsste die Straße benutzen – jedenfalls nach den eigenen Erläuterungen der Stadt.