Anfrage: Amtspsychiater

30.03.2015 – Der langjährige Amtspsychiater ist in den wohlverdienten Ruhestand gewechselt. Wir haben erfahren, dass es deshalb erhebliche Schwierigkeiten bei der Unterbringung (z.B. nach Psych KG) von schwer erkrankten, teilweise auch krankheitsbedingt sehr gewaltbereiten Menschen gibt.
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie wird zurzeit die psychiatrische Notversorgung in Hamm sichergestellt?
  2. Wer ist bei Unterbringung nach Psych KG ärztlicher Ansprechpartner der Ordnungsbehörden?
  3. Wann ist mit einer Nachbesetzung der Stelle zu rechnen?
  4. Muss die Stadt Hamm als Ordnungsbehörde nicht zwingend einen sog. Amtspsychiater beschäftigen?
  5. Sind diese zum Teil hoheitlichen Aufgaben (Ausstellen eines ärztlichen Attest nach Psych KG) delegierbar? Wenn ja, an wen werden diese Aufgaben zurzeit delegiert? Wie hoch ist hier der Kostenersatz?

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