29.01.2015 – In unserer Anfrage vom 2.9.2014 baten wir um den Erhalt der Ergebnisse der Abwasserbeprobungen der Aral Tankstelle an der Werler Straße, wie in der Erlaubnis-Genehmigung nach WHG zwingend vorgeschrieben. In der Stellungnahme 0059/14 vom 8.9.2014 wird dazu ausgeführt:
„Die Verwaltung hat die Eigenüberwachungsergebnisse angefordert und wird auf der Grundlage dieser Ergebnisse ggf. erforderliche Schritte einleiten. Dazu kann u. a. die Fremdüberwachung durch die Verwaltung gehören.“
„Die Verwaltung wird über das Ergebnis der vorgelegten Eigenüberwachung berichten.“
Bis heute liegen jedoch keine Ergebnisse vor. Wir gehen davon aus, dass über die Abwassersituation an der Aral-Tankstelle über mehr als zwei Jahre lang kein Einblick besteht, so dass nunmehr vermutet werden muss, dass eine Beeinträchtigung der Wasserqualität des Katzenbaches durch die erfolgten Abwassereinleitungen, gegeben ist.
Wir bitten deshalb hiermit -nochmals- nachdrücklich um Zurverfügungstellung der nach dem Gesetz jährlich unaufgefordert vorzulegenden Untersuchungsergebnisse bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Rhynern am 5.2.2015.