Anfrage: Blaues Band Ostring

16.01.2015 – Im März 2014 hat der Leiter des strategischen Stadtmarketings, Ralf Hohoff, in der Sitzung der Bezirksvertretung nachträglich die Gestaltung des Ostrings (Blaues Band) vorgestellt (vgl. NDS 0541/14, S.4). Er führte aus, dass es sich beim Blauen Band um eine „temporäre Gestaltungsmaßnahme“ bis Oktober 2014 handele und die „Pflege, der Aufbau und Abbau des Beetes, sowie die Herrichtung der Rasenfläche [nach dem Abbau] (…) in den Kosten enthalten und gedeckelt [sind]“.
Markus Klüppel vom Grünflächenamt wies im WESTFÄLISCHEN ANZEIGER vom 15.03.2014 darauf hin, dass es sich bei der Anpflanzung bewusst um eine zeitlich begrenzte Maßnahme handele, da der Ostring ein Gartendenkmal sei und dauerhafte Veränderungen daher nicht erlaubt seien.
In der Sitzung der Bezirksvertretung am 30.10.2014 teilte ein Vertreter der Verwaltung mit, dass die Verwaltung vorschlage, die Beetbepflanzung dauerhaft weiterzuführen (vgl. NDS 0063/14, S. 5). Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte hat mit 2 Enthaltungen dieses Ansinnen nach intensiver Diskussion einstimmig abgelehnt und die Verwaltung beauftragt, nach Verblühen der aktuellen Bepflanzung die ursprüngliche Gestaltung des Gartendenkmals wieder herzustellen.
Trotz milder Witterung in diesem Winter ist festzustellen, dass die Pflanzen im „Blauen Band“ mittlerweile mehrheitlich „verblüht“ sind und bei entsprechender Wetterlage mit dem Abbau und Wiederherstellung des Gartenbaudenkmals begonnen werden könnte.
Wir bitten deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wurde die Wiederherstellung des Gartenbaudenkmals, also der Abbau des Blauen Bandes und die Herrichtung der Rasenfläche, bereits in Auftrag gegeben? Wer ist federführend und verantwortlich für die Umsetzung des BV-Beschlusses?
  2. Wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?
  3. Wie lange wird es zu weiteren Nutzungseinschränkungen durch die sicherlich notwendige Sperrung der mittleren Rasenfläche kommen, bis sich der Rasen hier wieder regeneriert hat?
  4. Ist sichergestellt, dass die Wiederherstellung des Gartenbaudenkmals den insgesamt vorgesehenen Gesamtbetrag für die temporäre Maßnahme in Höhe von 5.400 € nicht überschreitet? Wenn nein: wer kommt für den möglichen finanziellen Mehraufwand auf?

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