Anfrage: Finke und der „Siepen“

25.02.2015 – Bei mehreren Ortsbesichtigungen haben wir uns vom Baufortschritt des Möbelzentrums „Finke“ ein Bild gemacht, vor allem vom Umgang mit der geschützten Quelle „Siepen“. Mit mehreren Mitteilungsvorlagen berichtet die Verwaltung seit geraumer Zeit von Änderungen bei der Umsetzung des Bauprojekts (geändertes Betriebskonzept, Erhöhung Geschossigkeit, Änderung der Fassadengestaltung).
Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie häufig hat die Verwaltung bzw. die Untere Landschaftsbehörde die Baustelle rund um den „Siepen“ auf Einhaltung der Auflagen vor Ort kontrolliert? Welche Auflagen hat die Höhere Landschaftsbehörde in Abstimmung mit Finke und der Stadt Hamm konkret erlassen? Sind diese Auflagen vertraglich fixiert?
  2. Wie sieht die vereinbarte und genehmigte Entwässerungsplanung rund um die Quelle aus? Aus welchem Einzugsbereich wird der Zustrom zur Sickerquelle in Zukunft gesichert?
  3. Welche Funktion übernimmt das Kanalrohr, das den „Siepen“ im nördlichen Bereich rechtwinklig quert (siehe Foto 1)?
  4. Liegt diese Trasse innerhalb des 15-m-Schutzabstandes? Wenn ja: Gibt es hierfür eine Ausnahmegenehmigung? Welche Gründe sprachen dafür, dieses technische Bauwerk durch den „Siepen“ zu verlegen statt direkt entlang der Unnaer Straße außerhalb des „Siepen“?
  5. Gibt es Auflagen, wie bei Arbeiten im Bereich des „Siepen“ zu verfahren ist? Wie erklärt die Verwaltung die bisherigen Tiefbauarbeiten zur Verlegung des Kanalrohres ohne besonderen Schutz der Vegetation (siehe Foto 2)? Gilt hier nicht automatisch DIN 18920? Ist es hinnehmbar, dass zum Verfüllen der Baugrube auch Bauschutt verwendet worden ist (siehe Foto 3)?
  6. Ist nach den jetzigen Erfahrungen mit der Verlegung des Kanalrohres davon auszugehen, dass bei Errichtung des Brückenbauwerks, das den „Siepen“ mittig queren soll, in gleicher, unsensibler Art und Weise vorgegangen wird? Werden die Widerlager des für Schwerlastverkehre ausgelegten im Bereich des 15-m-Schutzstreifens niedergebracht – also außerhalb der Gewässerböschung? Gibt es für das Brückenbauwerk bereits eine mit der höheren Landschaftsbehörde abgestimmte Baugenehmigung? Wenn ja: mit welchen Auflagen?
  7. Wird der östliche Schutzstreifen an die durch Aufschüttung entstandene Geländekante (siehe Foto 4) angepasst? Gibt es hierzu schon eine konkrete Ausbauplanung?
  8. Welche Gründe kann die Verwaltung für die verstärkte Lehmfracht im „Siepen“ benennen (siehe Foto 5-7)? Hat die zunehmende Verschlammung Konsequenzen für die Funktionsfähigkeit des Gewässers?
  9. Wann und wie wird der Bereich der ehemaligen Baustelleneinrichtung (zwischen Unnaer Straße und nördlichem Grabenbereich) wiederhergestellt (siehe Foto 8)?

Anlage zu Anfrage 0143-15 – Siepen (Fotos)

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