Anfrage: Lehrschwimmbecken

03.11.2014 – Vor wenigen Jahren wurde seitens der Fachverwaltung darauf hingewiesen, dass ein erheblicher Anteil der Schüler*innen der Grundschulen nicht schwimmen konnte. Deutlich wurde zudem aus den Grundschulen heraus festgestellt, dass Kinder einer bestimmten Herkunft nur in der Schule schwimmen lernen können.
Ich bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen zur nächsten Sitzung:

  1. Wie vielen Kindern in den Klassen 1-4 der Grundschulen wird im laufenden Schuljahr Unterricht im Schwimmen/Wassersport erteilt? Wie hoch ist der Anteil der Nichtschwimmer jetzt?
  2. Ist vom Lehrplan her der Umfang des angesprochenen Unterrichts festgelegt oder ist er variabel?
  3. Lässt sich der Unterrichtsausfall aus technischen Gründen in diesem Zusammenhang im letzten Schuljahr beziffern?
  4. An welchen Orten wird der angesprochene Unterricht der einzelnen Grundschulen durchgeführt? Welche Fahrtkosten ergaben sich im Schuljahr 2013/2014? Sind sie – bei Bedarf – Teil des Schulbudgets?

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