Anfrage: Wohnanlage Bodelschwinghstraße 29-33

18.02.2015 – Die Verwaltung hat auf unsere Anfrage 0105/15 „Umsetzung des Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG)“ mit Stellungnahme 0171/15 geantwortet. Von Ende April 2014 bis Januar 2015 sind demnach 36 Fälle nach dem WAG bearbeitet worden, davon handelte es sich in 28 Fällen um Probleme mit Feuchtigkeit und Schimmelbildung in den Wohnungen. Die Problemintensität ist – so die Stellungnahme – in allen Fällen im niederschwelligen Bereich.
Die Verwaltung führt in der Stellungnahme zudem aus, dass die Stadt Anordnungen nach dem WAG treffen kann, wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass der Mangel/Missstand bauseitig begründet ist.
Durch Berichte in den lokalen wie auch den regionalen Medien sind wir auf eine Wohnanlage im Hammer Westen aufmerksam geworden, in denen sich Mieter seit Jahren über Missstände – u.a. Schimmel in den Wohnungen – beklagen. Laut des WDR-Fernsehberichts vom Juni 2014 sagte die Wohnungsbaugesellschaft VIVA West zu, „(…) die Schäden kurzfristig und nachhaltig [zu] beheben (…) und ein neues Verfahren der Innendämmung an[zu]wenden, das sich als dauerhaft wirksam erwiesen hat“. Die Stadt Hamm wird in dieser Sendung wie folgt zitiert: „Die Stadt Hamm steht (…) in engem Kontakt mit dem Eigentümer, der aufgrund des aufgetretenen Schimmelproblems die Möglichkeit unterschiedlichster Sanierungsmaßnahmen sowie deren Finanzierung prüft“.
Wir bitten deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist die Wohnanlage Bodelschwinghstraße 29-33 in den aufgeführten 36 Fällen der Stellungnahme 0171/15 enthalten? Wie viele Wohneinheiten sind insgesamt in der Wohnanlage betroffen? Sind die Mängel/Missstände nach Meinung der Stadt im niederschwelligen Bereich? Wenn ja: Wie kommt die Verwaltung zu dieser Einschätzung?
  2. Welche Mängel/Missstände hat die Stadt Hamm beanstandet? Hat die Verwaltung festgestellt, ob die beklagten Mängel/Missstände bauseitig begründet sind? Hat die Stadt Hamm Anordnungen nach dem WAG ausgesprochen?
  3. Sind die im Juni 2014 angekündigten Maßnahmen des Eigentümers mit der Stadt Hamm beraten und abgestimmt worden? Welche unterschiedlichen Sanierungsmaßnahmen sind zwischen Eigentümer und Stadt diskutiert worden?
  4. Um welches „neue Verfahren der Innendämmung“ handelt es sich? Sind der Verwaltung entsprechende Fachberichte über die Wirksamkeit dieses neuen Verfahrens bekannt? Können mit diesem Verfahren auch bauseitige Mängel behoben werden?
  5. Sind die – im WDR-Bericht angekündigten – kurzfristigen und nachhaltigen Sanierungsarbeiten bereits durchgeführt wurden oder wurde die Sanierung nur zugesagt? Gibt es bereits einen konkreten Zeitplan?
  6. Wenn bereits erste Sanierungsschritte durchgeführt wurden: Um welche Maßnahmen handelte es sich? Hat die Stadt Hamm kontrolliert, ob die Arbeiten sachgemäß ausgeführt und dokumentiert wurden? Welche weiteren Maßnahmen stehen dann noch aus?
  7. Wann rechnet die Verwaltung mit dem Abschluss der Sanierungsmaßnahme? Wann ist mit einem entsprechenden Abschlussbericht zu rechnen? Wird die Verwaltung das Ergebnis dieser Prüfung den betroffenen Mietern unaufgefordert mitteilen?
  8. Bei einer Außenbesichtigung fielen Plexiglas-Abdeckungen von Kellerschächten und aufwendige Oberflächendrainagen auf. Bestehen Probleme bei der Ableitung des Oberflächenwassers von versiegelten Außenanlagen? Sind davon die Kellerräume betroffen? Wenn ja: Sind weitere grundsätzliche Sanierungsmaßnahmen geplant?

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